'Oder' in der Bibel
Jahwe aber antwortete ihm: Wer hat denn dem Menschen den Mund erschaffen? oder wer macht einen stumm oder taub oder sehend oder blind? Bin nicht ich es, Jahwe?
Sie sprachen: Der Gott der Hebräer ist uns begegnet; laß uns also drei Tagereisen weit in die Steppe ziehen, um Jahwe, unserem Gott, Opfer zu bringen; sonst sucht er uns heim mit Pest oder Schwert.
Ein fehlerfreies, männliches, einjähriges Lamm muß es sein; aus den Schafen oder Ziegen sollt ihr es wählen.
Ihr sollt es nicht roh oder in Wasser gesotten verzehren, sondern am Feuer gebraten, und zwar so, daß der Kopf noch mit den Beinen und den inneren Teilen zusammenhängt.
Sondere mir alles Erstgeborene als heilig aus, alles was bei den Israeliten zuerst den Mutterschoß durchbricht, es sei Mensch oder Tier; mir soll es gehören.
Da sprach Jahwe zu Mose: Wohlan! ich will euch Brot vom Himmel fallen lassen wie Regen; so sollen dann die Leute hingehen und jeden Tag ihren täglichen Bedarf einsammeln. Damit will ich sie prüfen, ob sie nach meinen Lehren wandeln wollen oder nicht.
Und er benannte die Stätte Massa und Meriba, weil die Israeliten gehadert und Jahwe versucht hatten, indem sie fragten: Ist Jahwe unter uns oder nicht?
Dem Volk aber sollst du ringsum eine Grenze ziehen, indem du gebietest: Hütet euch davor, den Berg hinanzusteigen oder seinem Fuße zu nahe zu kommen; wer irgend dem Berge zu nahe kommt, der soll getötet werden!
Keines Hand darf ihn berühren; denn ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden, sowohl Mensch als Vieh, und das Leben lassen müssen. Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.
Du sollst dir keinen Götzen verfertigen, noch irgend ein Abbild von etwas, was droben im Himmel oder unten auf der Erde oder im Wasser unter der Erde ist.
Aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat; da sollst du gar kein Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave noch deine Sklavin, noch dein Hausvieh, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält.
Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.
so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Wer einen Israeliten raubt, mag er ihn nun verkaufen, oder mag er noch bei ihm vorgefunden werden -, der soll mit dem Tode bestraft werden.
Wer eine Verwünschung über seinen Vater oder seine Mutter ausspricht, soll mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,
Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.
Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.
Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.
Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ein Knabe oder ein Mädchen gestoßen wird, so soll nach demselben Rechte mit ihm verfahren werden.
Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.
Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;
Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.
Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.
Wenn Feuer auskommt und das Gestrüpp ergreift, hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfrüchte verbrennen, so muß der, welcher den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.
Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.
Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.
Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,
Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.
Eine Witwe oder Waise sollt ihr nimmermehr bedrücken.
Wenn du einen deinem Feinde gehörenden Ochsen oder Esel findest, der sich verirrt hat, so sollst du ihm denselben zurückbringen.
Halte dich fern von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist, und hilf nicht einen Unschuldigen oder der eine gerechte Sache hat, verurteilen; denn ich spreche keinen frei, der schuldig ist.
Und wenn von dem Fleische des Einsetzungsopfers oder von dem Brote etwas übrig bleibt bis zum Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.
Fremdes Räucherwerk, Brandopfer oder Speisopfer dürft ihr nicht auf ihm darbringen; auch Trankopfer dürft ihr nicht auf ihn ausgießen.
Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Da ließ Mose im Lager den Befehl verbreiten: Niemand, es sei Mann oder Weib, soll fortan noch etwas anfertigen als Beisteuer für das Heiligtum! So wurde dem Volke gewehrt, Gaben zu bringen.
so oft sie ins Offenbarungszelt hineingingen oder an den Altar herantraten, wuschen sie sich, wie Jahwe Mose befohlen hatte.