'So' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 30:1
- 2.1 Mose 30:17-1 Mose 47:27
- 3.1 Mose 47:29-2 Mose 16:5
- 4.2 Mose 16:14-2 Mose 30:38
- 5.2 Mose 31:5-3 Mose 8:11
- 6.3 Mose 8:12-3 Mose 16:12
- 7.3 Mose 16:15-3 Mose 27:19
- 8.3 Mose 27:20-4 Mose 15:12
- 9.4 Mose 15:14-4 Mose 33:55
- 10.4 Mose 33:56-5 Mose 15:22
- 11.5 Mose 17:4-5 Mose 30:17
- 12.5 Mose 30:18-Josua 23:12
- 13.Josua 23:13-Richter 11:36
- 14.Richter 12:5-1 Samuel 6:19
- 15.1 Samuel 7:3-1 Samuel 25:20
- 16.1 Samuel 25:21-2 Samuel 13:30
- 17.2 Samuel 13:33-1 Könige 2:44
- 18.1 Könige 3:3-1 Könige 21:21
- 19.1 Könige 21:25-2 Könige 18:22
- 20.2 Könige 18:29-2 Chronik 2:15
- 21.2 Chronik 3:7-2 Chronik 29:26
- 22.2 Chronik 29:34-Nehemia 9:11
- 23.Nehemia 9:21-Hiob 13:13
- 24.Hiob 13:17-Psalmen 42:1
- 25.Psalmen 45:11-Sprüche 7:2
- 26.Sprüche 8:34-Hohelied 1:12
- 27.Hohelied 2:2-Jesaja 45:1
- 28.Jesaja 45:11-Jeremia 7:18
- 29.Jeremia 7:21-Jeremia 26:4
- 30.Jeremia 26:6-Jeremia 40:5
- 31.Jeremia 40:9-Hesekiel 7:4
- 32.Hesekiel 7:5-Hesekiel 23:40
- 33.Hesekiel 23:44-Hesekiel 45:9
- 34.Hesekiel 45:11-Obadja 1:18
- 35.Jona 1:3-Matthäus 3:10
- 36.Matthäus 4:3-Matthäus 19:17
- 37.Matthäus 19:21-Markus 13:20
- 38.Markus 13:21-Lukas 19:12
- 39.Lukas 19:17-Johannes 13:33
- 40.Johannes 13:34-Apostelgeschichte 15:39
- 41.Apostelgeschichte 16:11-Römer 10:6
- 42.Römer 10:9-1 Korinther 12:20
- 43.1 Korinther 13:1-2 Korinther 12:21
- 44.2 Korinther 13:4-1 Timotheus 6:8
- 45.2 Timotheus 1:8-2 Petrus 1:11
- 46.2 Petrus 1:13-Offenbarung 21:16
Sodann schlachte er den Sündopferbock des Volks und bringe sein Blut hinein hinter den Vorhang und verfahre mit seinem Blute so, wie er mit dem Blute des Farren verfuhr, und sprenge es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte hin
und entsündige so das Heiligtum von wegen der Unreinigkeiten der Israeliten und der Übertretungen, die sie irgend begangen haben, und ebenso verfahre er mit dem Offenbarungszelte, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinigkeiten.
Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.
und soll mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut auf ihn sprengen und ihn so reinigen und weihen von wegen der Unreinigkeit der Israeliten.
Wenn er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet hat, so bringe er den lebendigen Bock herzu.
So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich hinwegtragen in eine abgelegene Gegend, und man soll den Bock erst in der Wüste loslassen.
Wenn er sie aber nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so lädt er Verschuldung auf sich.
Auch darfst du nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen und so Feindschaft erregen, indem du ihre Scham entblößest neben ihr, bei ihren Lebzeiten.
Da wurde das Land unrein, und ich suchte seine Verschuldung an ihm heim, so daß das Land seine Bewohner ausspie.
So beobachtet denn ihr meine Satzungen und meine Rechte und verübt nicht irgend eine dieser Greuelthaten, weder der Landeseingeborne, noch der Fremde, der sich unter euch aufhält.
So befolgt denn meine Anordnungen, daß ihr nicht thut nach den greulichen Sitten, die vor euch geübt wurden, und euch dadurch verunreinigt; ich bin Jahwe, euer Gott!
Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte.
Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, daß du so den Namen deines Gottes entweihest; ich bin Jahwe.
Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.
und der Priester soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder vor Jahwe Sühne schaffen wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm dann die Sünde, die er begangen hat, vergeben werden.
Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut - ihre ersten Früchte - ungestört wachsen lassen. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, und darf nicht von ihnen gegessen werden.
Im fünften Jahr aber dürft ihr ihre Früchte essen, daß euch um so reichIicherer Ertrag von ihnen zu teil werde; ich bin Jahwe, euer Gott.
Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
So sollt ihr denn alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und nach ihnen thun; ich bin Jahwe.
so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen.
Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen.
Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.
Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.
Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein.
So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Rechte und thut darnach, daß euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, daß ihr darin wohnen sollt.
Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, sowie zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst abscheulich durch Vierfüßler oder Vögel oder irgend etwas, das sich auf Erden regt, was ich abgesondert habe, damit es euch als unrein gelte.
Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.
seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen.
Und wenn sich die Tochter eines Priesters entweiht durch Hurerei, so entweiht sie damit ihren Vater; man soll sie verbrennen.
Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.
Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
So beobachtet denn meine Gebote und thut darnach - ich bin Jahwe.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,
Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, so soll das Land Jahwe eine Ruhezeit halten.
Weiter sollst du sieben Ruhejahre zählen - siebenmal sieben Jahre - so daß die Zeit der sieben Ruhejahre neunundvierzig Jahren gleichkommt.
und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.
Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.
So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll.
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.
und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum seien, und mögt sie so dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen.
so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.
so will ich euch jedesmal zur rechten Zeit Regen senden, daß der Boden seinen Ertrag gebe, und die Bäume auf dem Feld ihre Früchte tragen;
Fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen, und hundert von euch sollen zehntausend in die Flucht schlagen, so daß eure Feinde auf der Flucht vor euch dem Schwerte verfallen.
wenn ihr meine Satzungen verachtet und gegen meine Rechte Widerwillen hegt, so daß ihr nicht durchaus nach meinen Geboten handelt und so den Bund mit mir brecht,
so will auch ich demgemäß mit euch verfahren und will Schreckliches über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die die Augen erlöschen und das Leben schwinden machen. Da sollt ihr dann vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden es verzehren.
Und wenn ihr mir auch dann noch ungehorsam seid, so will ich euch noch siebenmal härter züchtigen um eurer Sünden willen
Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch weiter schlagen siebenmal, wie es eure Sünden verdienen.
Da werde ich die wilden Tiere gegen euch entsenden, daß Sie euch eurer Kinder berauben und euer Vieh würgen und eure Zahl mindern, so daß eure Straßen veröden.
so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch meinerseits schlagen siebenmal um eurer Sünden willen
und will ein Schwert über euch kommen lassen, das Rache nehmen soll für den Bundesbruch. Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückziehen werdet, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden.
Wenn ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, so werden dann zehn Weiber in einem Backtopfe Brot für euch backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen, und ihr werdet essen, aber nicht satt werden.
so will dann auch ich im Grimm euch zuwiderhandeln und euch züchtigen siebenmal um eurer Sünden willen.
so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und auch meines Bundes mit Isaak, sowie meines Bundes mit Abraham will ich gedenken und des Landes will ich gedenken.
Aber selbst dann, wenn sie im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und verabscheue ich sie nicht, daß ich sie ganz vertilgen und so meinen Bund mit ihnen brechen sollte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn Sekel betragen.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.
Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.
Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.
Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.
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- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 30:1
- 2.1 Mose 30:17-1 Mose 47:27
- 3.1 Mose 47:29-2 Mose 16:5
- 4.2 Mose 16:14-2 Mose 30:38
- 5.2 Mose 31:5-3 Mose 8:11
- 6.3 Mose 8:12-3 Mose 16:12
- 7.3 Mose 16:15-3 Mose 27:19
- 8.3 Mose 27:20-4 Mose 15:12
- 9.4 Mose 15:14-4 Mose 33:55
- 10.4 Mose 33:56-5 Mose 15:22
- 11.5 Mose 17:4-5 Mose 30:17
- 12.5 Mose 30:18-Josua 23:12
- 13.Josua 23:13-Richter 11:36
- 14.Richter 12:5-1 Samuel 6:19
- 15.1 Samuel 7:3-1 Samuel 25:20
- 16.1 Samuel 25:21-2 Samuel 13:30
- 17.2 Samuel 13:33-1 Könige 2:44
- 18.1 Könige 3:3-1 Könige 21:21
- 19.1 Könige 21:25-2 Könige 18:22
- 20.2 Könige 18:29-2 Chronik 2:15
- 21.2 Chronik 3:7-2 Chronik 29:26
- 22.2 Chronik 29:34-Nehemia 9:11
- 23.Nehemia 9:21-Hiob 13:13
- 24.Hiob 13:17-Psalmen 42:1
- 25.Psalmen 45:11-Sprüche 7:2
- 26.Sprüche 8:34-Hohelied 1:12
- 27.Hohelied 2:2-Jesaja 45:1
- 28.Jesaja 45:11-Jeremia 7:18
- 29.Jeremia 7:21-Jeremia 26:4
- 30.Jeremia 26:6-Jeremia 40:5
- 31.Jeremia 40:9-Hesekiel 7:4
- 32.Hesekiel 7:5-Hesekiel 23:40
- 33.Hesekiel 23:44-Hesekiel 45:9
- 34.Hesekiel 45:11-Obadja 1:18
- 35.Jona 1:3-Matthäus 3:10
- 36.Matthäus 4:3-Matthäus 19:17
- 37.Matthäus 19:21-Markus 13:20
- 38.Markus 13:21-Lukas 19:12
- 39.Lukas 19:17-Johannes 13:33
- 40.Johannes 13:34-Apostelgeschichte 15:39
- 41.Apostelgeschichte 16:11-Römer 10:6
- 42.Römer 10:9-1 Korinther 12:20
- 43.1 Korinther 13:1-2 Korinther 12:21
- 44.2 Korinther 13:4-1 Timotheus 6:8
- 45.2 Timotheus 1:8-2 Petrus 1:11
- 46.2 Petrus 1:13-Offenbarung 21:16