'Soll' in der Bibel
- 1.1 Mose 3:15-2 Mose 19:12
- 2.2 Mose 19:13-2 Mose 34:10
- 3.2 Mose 34:24-3 Mose 11:7
- 4.3 Mose 11:10-3 Mose 15:16
- 5.3 Mose 15:17-3 Mose 23:35
- 6.3 Mose 23:36-4 Mose 5:9
- 7.4 Mose 5:10-4 Mose 28:14
- 8.4 Mose 28:15-5 Mose 25:12
- 9.5 Mose 25:14-2 Samuel 19:36
- 10.2 Samuel 19:38-Esra 6:5
- 11.Esra 6:8-Jesaja 7:8
- 12.Jesaja 7:9-Jeremia 8:19
- 13.Jeremia 9:7-Klagelieder 2:13
- 14.Hesekiel 3:21-Hesekiel 44:5
- 15.Hesekiel 44:9-Hosea 10:15
- 16.Hosea 11:6-Maleachi 2:3
- 17.Maleachi 3:1-Apostelgeschichte 2:20
- 18.Apostelgeschichte 2:21-Offenbarung 18:23
Sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der achte Tag soll auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt, und sollt euer Opfer dem HERRN tun; denn es ist der Versammlungstag; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und sollt also dem HERRN des Jahrs das Fest halten sieben Tage. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monden also feiern.
Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen,
außen vor dem Vorhang des Zeugnisses in der Hütte des Stifts. Und Aaron soll's zurichten des Abends und des Morgens vor dem HERRN täglich. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen.
Er soll aber die Lampen auf dem feinen Leuchter zurichten vor dem HERRN täglich.
Und sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; zwo Zehnten soll ein Kuchen haben.
AlLE Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HERRN, von den Kindern Israel, zum ewigen Bunde.
Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem Gott fluchet, der soll seine Sünde tragen.
Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeine soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein: wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.
Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan hat:
Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzet, so soll man ihm wieder tun.
Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HERRN feiern,
Aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dir's, nachdem es tragen mag, verkaufen.
Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darinnen wohnet.
da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen,
Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.
so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.
Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.
Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.
Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.
so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,
oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soll er sich lösen.
Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
so will, ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.
Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und sollt Brots die FülLE haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet, und euch niemand schrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande tun, und soll kein Schwert durch euer Land gehen.
Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine SeeLE soll euch nicht verwerfen.
Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.
Und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen soll. Und ob ihr euch in eure Städte versammelt, will ich doch die Pestilenz unter euch senden und will euch in eurer Feinde Hände geben.
Dann will ich euch den Vorrat des Brots verderben, daß zehn Weiber sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man mit Gewicht auswägen, und wenn ihr esset, sollt ihr nicht satt werden.
Euch aber will ich unter die Heiden streuen und das Schwert ausziehen hinter euch her, daß euer Land soll wüste sein und eure Städte verstöret.
Und denen; die von euch überbleiben, will ich ein feig Herz machen in ihrer Feinde Land, daß sie soll ein rauschend Blatt jagen; und sollen fliehen davor, als jagte sie ein Schwert, und fallen, da sie niemand jaget
Und soll einer über den andern hinfallen, gleich als vor dem Schwert, und doch sie niemand jaget; und ihr sollt euch nicht auflehnen dürfen wider eure Feinde.
Und ihr sollt umkommen unter den Heiden, und eurer Feinde Land soll euch fressen.
so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.
Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.
So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.
so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.
Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.
Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.
Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.
Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazu machet, der soll sterben.
Gegen Morgen soll sich lagern Juda mit seinem Panier und Heer; ihr Hauptmann Nahesson, der Sohn Amminadabs;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Isaschar; ihr Hauptmann Nethaneel, der Sohn Zuars;
Gegen Mittag soll liegen das Gezelt und Panier Rubens mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Elizur, der Sohn Sedeurs;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Hauptmann Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais;
Danach soll die Hütte des Stifts ziehen mit dem Lager der Leviten mitten unter den Lagern; und wie sie sich lagern, so sollen sie auch ziehen, ein jeglicher an seinem Ort; unter seinem Panier.
Gegen Abend soll liegen das Gezelt und Panier Ephraims mit ihrem Heer; ihr Hauptmann soll sein Elisama, der Sohn Ammihuds;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Hauptmann Gamliel, der Sohn Pedäzurs;
Gegen Mitternacht soll liegen das Gezelt und Panier Dans mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Ahieser der Sohn Ammi-Saddais;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Hauptmann Pagel, der Sohn Ochrans;
Aaron aber und seine Söhne sollst du setzen, daß sie ihres Priestertums warten. Wo ein Fremder sich herzutut, der soll sterben.
Aber der Oberste über alle Obersten der Leviten soll Eleazar sein, Aarons Sohn, des Priesters, über die, so verordnet sind, zu warten der Hut des Heiligtums.
Und ihr Amt soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und Füße der Wohnung und alles seines Gerätes und seines Dienstes,
Aber vor der Wohnung und vor der Hütte des Stifts gegen Morgen sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, daß sie des Heiligtums warten und der Kinder Israel. Wenn sich ein Fremder herzutut, der soll sterben,
Das soll aber das Amt der Kinder Kahath in der Hütte des Stifts sein, das das Allerheiligste ist:
Wenn das Heer aufbricht, so soll Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses drein winden;
und über den Schautisch auch eine gelbe Decke breiten und dazu legen die Schüsseln, Löffel, Schalen und Kannen, aus und ein zu gießen. Und das tägliche Brot soll dabei liegen.
Und Eleazar, Aarons, des Priesters, Sohn soll das Amt haben, daß er ordne das Öl zum Licht und die Spezerei zum Räuchwerk und das tägliche Speisopfer und das Salböl; daß er beschicke die ganze Wohnung und alles, was drinnen ist, im Heiligtum und seinem Geräte.
Das soll aber des Geschlechts der Gersoniter Amt sein, daß sie schaffen und tragen:
Nach dem Wort Aarons und seiner Söhne soll alles Amt der Kinder Gerson gehen, alles, was sie tragen und schaffen sollen; und ihr sollt zusehen, daß sie aller ihrer Last warten.
Das soll das Amt des Geschlechts der Kinder der Gersoniter sein in der Hütte des Stifts; und ihre Hut soll unter der Hand Ithamars sein, des Sohns Aarons, des Priesters.
Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man's dem HERRN geben für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
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- 1.1 Mose 3:15-2 Mose 19:12
- 2.2 Mose 19:13-2 Mose 34:10
- 3.2 Mose 34:24-3 Mose 11:7
- 4.3 Mose 11:10-3 Mose 15:16
- 5.3 Mose 15:17-3 Mose 23:35
- 6.3 Mose 23:36-4 Mose 5:9
- 7.4 Mose 5:10-4 Mose 28:14
- 8.4 Mose 28:15-5 Mose 25:12
- 9.5 Mose 25:14-2 Samuel 19:36
- 10.2 Samuel 19:38-Esra 6:5
- 11.Esra 6:8-Jesaja 7:8
- 12.Jesaja 7:9-Jeremia 8:19
- 13.Jeremia 9:7-Klagelieder 2:13
- 14.Hesekiel 3:21-Hesekiel 44:5
- 15.Hesekiel 44:9-Hosea 10:15
- 16.Hosea 11:6-Maleachi 2:3
- 17.Maleachi 3:1-Apostelgeschichte 2:20
- 18.Apostelgeschichte 2:21-Offenbarung 18:23