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'Das' in der Bibel

Alles auch, was sich reget unter den Vögeln und gehet auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.

Doch das sollt ihr essen von Vögeln, das sich reget und gehet auf vier Füßen und nicht mit zweien Beinen auf Erden hüpfet.

Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird unrein sein.

Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art;

Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.

Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.

Jede Art Speise, die gegessen zu werden pflegt, an die Wasser kommt, wird unrein; ebenso wird jedes Getränk, das getrunken zu werden pflegt, in jederlei Gefäß unrein.

Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen möget: wer das Aas anrühret, der ist unrein bis an den Abend.

Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.

Und alles, was auf dem Bauch kreucht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen gehet, unter allem, das auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.

Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und sollt nicht eure SeeLE verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.

Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei kriechenden Tieren im Wasser und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,

Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage

und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,

so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.

wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.

Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soll er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.

Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.

Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.

Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rötlich oder weiß, ist,

und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.

Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.

Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.

und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

ein solcher ist aussätzig. Er ist unrein; der Priester soll ihn ohne weiteres für unrein erklären: er hat das Übel auf seinem Haupte.

Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt werden:

Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.

am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;

und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage.

Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.

Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.

Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,

so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.

Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht.

Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.

Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.

Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.

Das ist das Gesetz über die MaLE des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,

und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;

Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen.

Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl.

Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben;

und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste.

und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem HERRN.

Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN.

Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten

Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen; und wenn ihm so der Priester Sühne geschafft hat, wird er rein werden.

Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN;

und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes;

und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.

Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.

Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN,

Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,

so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.

Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,

so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.

Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,

so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten

und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen.

Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,

so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.

Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.

Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.

Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne WolLE und Ysop

Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen.

Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle.

Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein.

Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes:

auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.

Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend

Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.

Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.

Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.

Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,

Nur unter der Bedingung darf Aaron in das Heiligtum hineingehen, daß er einen jungen Stier als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer darbringt;

Und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinen Niederwand an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Hut aufhaben; denn das sind die heiligen Kleider; und soll sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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