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'Sie' in der Bibel

Auch sprengte er davon auf den Altar, siebenmal, und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, sowie das Becken samt seinem Gestelle, um sie so zu weihen.

Hierauf ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Leibröcken, umgürtete sie mit einem Gürtel und setzte ihnen Mützen auf, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

Dazu nahm er aus dem Korbe mit dem Ungesäuerten, der vor Jahwe stand, einen ungesäuerten Kuchen, einen mit Öl angemachten Brotkuchen und einen Fladen und legte sie zu den Fettstücken und zu der rechten Keule.

Sodann nahm Mose die Brust von dem Einsetzungs-Widder und webte sie als Webe vor Jahwe; sie fiel Mose als Anteil zu, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

und gebot Aaron: Hole dir ein junges Rind zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide fehllos, und bringe sie dar vor Jahwe.

ferner einen Stier und einen Widder zum Heilsopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, dazu ein mit Öl angemachtes Speisopfer; denn heute wird euch Jahwe erscheinen.

Da brachten sie, was Mose verlangt hatte, hin vor das Offenbarungszelt, und die ganze Gemeinde nahte herzu und trat vor Jahwe.

Sodann gebot Mose Aaron: Tritt heran an den Altar und besorge dein Sündopfer und dein Brandopfer, damit du für dich und das Volk Sühne schaffst; sodann besorge die Opfergabe des Volks, damit du für sie Sühne schaffst, wie Jahwe befohlen hat.

Das Brandopfer aber reichten sie ihm in Stücke zerlegt samt dem Kopf, und er ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehn.

Die Eingeweide und die Beine wusch er mit Wasser und ließ sie auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehn.

Sodann brachte er das Speisopfer dar, nahm eine Hand voll davon und ließ sie auf dem Altar in Rauch aufgehn, außer dem Morgen-Brandopfer.

so legten sie diese Fettstücke auf die Bruststücke, und er ließ die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehn.

Sodann erhob Aaron seine Hände nach dem Volke zu und segnete sie; und nachdem er so das Sündopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer befolgt hatte, stieg er herab.

Hierauf gingen Mose und Aaron hinein ins Offenbarungszelt; und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk,

und es ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als alles Volk dies wahrnahm, da jubelten sie und fielen auf ihr Antlitz.

Da ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte sie, so daß sie dort vor Jahwe starben.

Da rief Mose Misael und Elzaphan, sie Söhne Usiels, des Oheims Aarons, herbei und gebot ihnen: Tretet herzu und tragt eure Verwandten von dem Platze vor dem Heiligtum hinweg hinaus vor das Lager!

Da traten sie herzu und trugen sie in ihren Leibröcken hinaus vor das Lager, wie Mose geboten hatte.

Auch dürft ihr nicht zur Thüre des Offenbarungszeltes hinausgehen, damit ihr nicht sterbt; denn das Salböl Jahwes ist auf euch! Sie aber thaten nach Moses Geheiß.

Die Webebrust aber und die Hebekeule sollst du neben deinen Söhnen und Töchtern an reiner Stätte essen, denn sie sind verliehen als die Gebühr, die dir und deinen Kindern von den Heilsopfern der Israeliten zufällt.

Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat.

Da antwortete Aaron Mose: Bedenke, sie haben heute ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor Jahwe dargebracht, und mich betraf dennoch solches; wenn ich nun heute Sündopferfleisch genießen wollte, würde das wohl Jahwe gefallen?

Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten.

Ein Greuel sollen sie euch sein: ihr Fleisch dürft ihr nicht genießen und ihr Aas müßt ihr verabscheuen.

Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verabscheuen -: den Adler, den Bartgeier, den Geier,

durch jedes Tier, welches gespaltene, aber doch nicht völlig durchgespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut. Als unrein sollen sie euch gelten; jeder, der sie berührt, wird unrein.

Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten.

Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.

Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.

Und alles, worauf eines ihrer Äser fällt, wird unrein: ein Backtopf oder Kochherd muß eingerissen werden. Unrein sind sie und sollen euch als unrein gelten.

Wird aber Wasser an die Sämereien gebracht, und es fällt dann eines ihrer Äser darauf, so haben sie euch als unrein zu gelten.

Alle, die auf dem Bauche kriechen, und alle, die auf vieren gehen, sowie alle die, welche noch mehr Füße haben, von allen den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, die dürft ihr nicht essen, denn sie sind als ein Greuel zu betrachten.

Macht euch nicht selbst abscheulich durch irgend welche kriechenden Tiere und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr unrein durch sie werdet.

Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage unrein; ebenso lange, als ihre Unreinigkeit infolge des Monatsflusses währt, ist sie unrein.

Sodann muß sie 33 Tage lang im Reinigungsblute bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung um ist.

Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie auf zwei Wochen unrein, wie bei ihrer monatlichen Unreinigkeit, und 66 Tage muß sie im Reinigungsblute bleiben.

Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.

Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln.

Wenn sie aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester schaffe ihr Sühne, so wird sie rein werden.

Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.

Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.

Die Kleider aber oder Gewebe oder Gewirke oder ledernen Gegenstände jeder Art, von denen der Ausschlag, nachdem man sie gewaschen hat, verschwunden ist, müssen nochmals gewaschen werden, so werden sie rein sein.

Das sind die Bestimmungen über den Aussatz an einem wollenen oder linnenen Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend einem ledernen Gegenstande, wiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;

Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.

Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses.

Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.

Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.

Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.

Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.

Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.

Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.

So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.

Und Jahwe redete mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, als sie vor Jahwe getreten waren und sterben mußten.

einen heiligen linnenen Leibrock muß er anhaben, linnene Beinkleider müssen seine Scham bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden. Heilige Kleider sind es - er soll sie anlegen, nachdem er seinen Leib gebadet hat.

Dann soll er die beiden Böcke nehmen und Sie Jahwe darstellen an der Thüre des OffenbarungszeItes.

und entsündige so das Heiligtum von wegen der Unreinigkeiten der Israeliten und der Übertretungen, die sie irgend begangen haben, und ebenso verfahre er mit dem Offenbarungszelte, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinigkeiten.

Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes aufstemmen und über ihm alle Verschuldungen der Israeliten bekennen und alle Übertretungen, die Sie irgend begangen haben, und soll sie auf den Kopf des Bockes legen und diesen durch einen bereitgehaltenen Mann in die Wüste entsenden.

Und Aaron soll hineingehen ins Offenbarungszelt und die linnenen Kleider ausziehen, die er angelegt hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen.

Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege schlachtet im Lager oder der sie schlachtet außerhalb des Lagers

und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,

damit die Israeliten ihre SchIachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen, und zwar sollen sie sie für Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen und sollen sie als Heilsopfer für Jahwe schlachten.

Und sie sollen ihre Schlachtopfer hinfort nicht mehr den Bocksgestalten opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Solches soll ihnen als eine Satzung für alle Zeiten gelten, die zu beobachten ist von Geschlecht zu Geschlecht.

Wenn er sie aber nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so lädt er Verschuldung auf sich.

Darum sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten: derjenige, der nach ihnen thut, wird durch sie leben; ich bin Jahwe!

Die Scham deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie nun im Hause oder mag sie draußen geboren sein - du darfst ihre Scham nicht entblößen.

Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, die dein Vater erzeugt hat - du darfst ihre Scham nicht entblößen; sie ist deine Schwester.

Die Scham der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen, sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.

Die Scham der Schwester deiner Mutter darfst du nicht entblößen, denn sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte.

Die Scham des Bruders deines Vaters darfst du nicht entblößen, darfst seinem Weibe nicht nahen; sie ist deine Muhme.

Die Scham deiner Schwiegertochter darfst du nicht entblößen; sie ist das Weib deines Sohns, du darfst ihre Scham nicht entblößen.

Die Scham eines Weibes und ihrer Tochter darfst du nicht entblößen. Die Tochter ihres Sohns und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, ihre Scham zu entblößen; sie sind nächste Blutsverwandte - solches ist grobe Unzucht.

Denn wer irgend eine dieser Greuelthaten verüben wird: solche, die sie verüben, sollen hinweggetilgt werden mitten aus ihren Volksgenossen.

Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.

Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.

Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut - ihre ersten Früchte - ungestört wachsen lassen. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, und darf nicht von ihnen gegessen werden.

Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, daß nicht das Land hurerisch und voll grober Unzucht werde.

Und wenn etwa die Landesbewohner einem solchen durch die Finger sehen wollten, wenn er eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, daß Sie ihn nicht töten wollen,

so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen.

Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.

Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen.

Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.

Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.

Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.

Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.

Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.

Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.

Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein.

Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte.

Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.

Sie sollen ihrem Gotte heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn Sie bringen die Feueropfer Jahwes, die Speise ihres Gottes, dar, darum sollen sie heilig sein.

Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig.

Und wenn sich die Tochter eines Priesters entweiht durch Hurerei, so entweiht sie damit ihren Vater; man soll sie verbrennen.

n/a