146 Erscheinungen in 3 Übersetzungen

'Zum' in der Bibel

Und soll von der Gemeine der Kinder Israel zween Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.

Und soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, opfern zum Sündopfer.

Und wenn er herausgehet zum Altar, der vor dem HERRN stehet, soll er ihn versöhnen und soll des Bluts vom Farren und des Bluts vom Bock nehmen und auf des Altars Hörner umher tun.

Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.

und nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringet, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Bluts schuldig sein, als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

Darum sollen die Kinder Israel ihre Opfer, die sie auf dem freien Felde opfern wollen, vor den HERRN bringen, vor die Türe der Hütte des Stifts, zum Priester, und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern.

Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN;

Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.

An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.

Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Hütte des Stifts einen Widder zum Schuldopfer bringen.

Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, daß nicht das Land hurerisch und voll grober Unzucht werde.

Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,

Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig.

Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,

Aber doch zum Vorhang soll er nicht kommen, noch zum Altar nahen, weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.

So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR.

wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.

Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.

An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.

Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,

Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,

bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.

Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monden sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt.

Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.

Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.

Und sollst auf dieselben legen reinen Weihrauch, daß es seien Denkbrote zum Feuer dem HERRN.

AlLE Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HERRN, von den Kindern Israel, zum ewigen Bunde.

Und sollen Aarons und seiner Söhne sein, die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist sein Allerheiligstes von den Opfern des HERRN zum ewigen Recht.

Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.

Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.

Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.

und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.

Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.

Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.

Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;

so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

n/a