'Bis' in der Bibel
Gebeut Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Altar die ganze Nacht bis an den Morgen. Es soll aber allein des Altars Feuer drauf brennen.
Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllet,
und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.
Und alles, was auf Tappen gehet unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrühret, wird unrein sein bis auf den Abend.
Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.
Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.
Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen möget: wer das Aas anrühret, der ist unrein bis an den Abend.
Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
Wenn aber der Aussatz blühet in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt an bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag;
Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend
Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.
Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Kein Mensch soll in der Hütte des Stifts sein, wenn er hineingehet, zu versöhnen im Heiligtum, bis er herausgehe; und soll also versöhnen sich und sein Haus und die ganze Gemeine Israel.
Und welche SeeLE ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.
Wenn du dein Land einerntest, sollst du nicht alles bis an die Enden umher abschneiden, auch nicht alles genau aufsammeln.
Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch berauben. Es soll des Taglöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.
Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,
welche SeeLE der eines anrühret, die ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasserbaden.
so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR.
Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringet. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
bis an den andern Tag des siebenten Sabbats, nämlich fünfzig Tage sollt ihr zählen, und neu Speisopfer dem HERRN opfern.
Wenn ihr aber euer Land erntet sollt ihr nicht alles bis an die Enden des Feldes abschneiden, auch nicht alles genau auflesen, sondern sollt's den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott. {~}
Es ist euer großer Sabbat, daß ihr eure Leiber kasteiet. Am neunten Tage des Monden, zu Abend, sollt ihr diesen Sabbat halten, von Abend an bis wieder zu Abend.
Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.
und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den Mund des HERRN.
daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.
Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und sollt Brots die FülLE haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
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