'Sich' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:9-1 Mose 25:24
- 2.1 Mose 26:7-1 Mose 48:12
- 3.1 Mose 48:16-2 Mose 24:13
- 4.2 Mose 24:17-3 Mose 12:7
- 5.3 Mose 13:2-3 Mose 20:20
- 6.3 Mose 20:25-4 Mose 8:19
- 7.4 Mose 8:21-4 Mose 24:25
- 8.4 Mose 25:2-5 Mose 4:34
- 9.5 Mose 4:42-Josua 2:8
- 10.Josua 2:19-Josua 22:9
- 11.Josua 22:10-Richter 18:21
- 12.Richter 18:22-1 Samuel 9:20
- 13.1 Samuel 9:22-1 Samuel 23:26
- 14.1 Samuel 23:29-2 Samuel 10:15
- 15.2 Samuel 10:17-2 Samuel 23:16
- 16.2 Samuel 24:4-1 Könige 15:24
- 17.1 Könige 16:6-2 Könige 11:10
- 18.2 Könige 11:11-1 Chronik 15:14
- 19.1 Chronik 15:15-2 Chronik 12:7
- 20.2 Chronik 12:11-2 Chronik 29:28
- 21.2 Chronik 29:29-Nehemia 9:29
- 22.Nehemia 10:28-Hiob 19:25
- 23.Hiob 19:27-Psalmen 35:19
- 24.Psalmen 35:24-Psalmen 86:14
- 25.Psalmen 89:9-Sprüche 14:16
- 26.Sprüche 14:18-Prediger 12:2
- 27.Prediger 12:3-Jesaja 34:4
- 28.Jesaja 34:5-Jeremia 2:5
- 29.Jeremia 2:13-Jeremia 31:36
- 30.Jeremia 31:39-Hesekiel 1:20
- 31.Hesekiel 1:21-Hesekiel 33:9
- 32.Hesekiel 33:11-Daniel 11:12
- 33.Daniel 11:14-Jona 3:3
- 34.Jona 3:6-Matthäus 2:18
- 35.Matthäus 2:22-Matthäus 26:39
- 36.Matthäus 26:42-Markus 14:33
- 37.Markus 14:35-Lukas 14:11
- 38.Lukas 14:18-Johannes 11:51
- 39.Johannes 11:54-Apostelgeschichte 10:28
- 40.Apostelgeschichte 10:48-Apostelgeschichte 26:24
- 41.Apostelgeschichte 26:30-2 Korinther 5:19
- 42.2 Korinther 6:10-Hebräer 5:4
- 43.Hebräer 5:5-Offenbarung 22:11
Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen.
Findet sich aber ein weißer Fleck an seiner Haut, der nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den damit behafteten sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein.
Wenn aber der Ausschlag nach der Zeit, wo er sich dem Priester gezeigt hat, um rein zu werden, immer weiter auf der Haut um sich greift, und er sich dem Priester abermals zeigt,
und der Priester wahrnimmt, daß der Ausschlag auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz.
Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.
Und wenn der Priester wahrnimmt, daß sich ein weißer Grind auf der Haut befindet, an welchem die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch in dem Grinde wuchert,
so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.
Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein,
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder verschwindet, und er wird weiß, so soll er sich zum Priester begeben.
Wenn sich an der Haut jemandes ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.
Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
Oder wenn sich an der Haut jemandes eine Brandwunde befindet, und das in der Brandwunde wachsende Fleisch sich als ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck erzeigt,
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden, so ist es der Grind der Brandwunde, und der Priester mag ihn für rein erklären, denn es ist nur die Narbe der Brandwunde.
und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut,
so soll er sich bescheren - nur den bösen Grind soll er nicht bescheren -; dann soll der Priester den mit dem bösen Grinde behafteten abermals sieben Tage absperren.
Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein.
Wenn jedoch der böse Grind, nachdem der betreffende für rein erklärt war, immer weiter auf der Haut um sich greift,
und der Priester besieht ihn und findet, daß der böse Grind weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst nach dem goldgelben Haar zu suchen - er ist unrein.
Wenn sich aber der böse Grind in seinem Aussehen gleich geblieben ist, und schwarze Haare auf ihm gewachsen sind, so ist der böse Grind geheilt: er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
Wenn sich bei einem Mann oder Weib auf der Haut helle Flecken, weiße helle Flecken zeigen,
Wenn sich aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es Aussatz, der an seiner Hinter- oder Vorderglatze ausbricht.
Es soll aber der Aussätzige, der das Übel an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, sein Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und "unrein! unrein!" rufen.
Die ganze Zeit, in der er das Übel an sich hat, bleibt er unrein. Unrein ist er; abgesondert muß er wohnen: außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.
Wenn sich aber an einem Kleid eine aussätzige Stelle zeigt - sei es nun an einem wollenen oder linnenen Kleid -,
Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein,
und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei ledernen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muß es werden.
Wenn es aber der Priester besieht und findet, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe ober dem Gewirke über irgend welchem ledernen Gegenstande nicht um sich gegriffen hat,
so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
Und wenn sich an dem Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstand abermals Aussatz zeigt, so ist es ein frisch ausbrechender; man muß das, was mit dem Ausschlage behaftet ist, verbrennen.
so soll der Priester Befehl geben, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige reine Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop bringe.
Sodann soll er den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmaI besprengen und ihn so reinigen; den lebendigen Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Dinge Jahwe darstellen an der Thüre des Offenbarungszeltes.
Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe.
Sodann soll der Priester das Sündopfer herrichten, um dem, der sich reinigen läßt, Sühne zu schaffen wegen seiner Unreinigkeit; darnach soll er das Brandopfer schlachten.
Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe.
- die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer, und so soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne schaffen vor Jahwe.
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen und es dem Priester melden und sprechen: An meinem Hause zeigt sich etwas wie Aussatz!
So soll dann der Priester Befehl geben, das Haus auszuräumen, bevor der Priester hineingeht, um die betreffende Stelle zu besichtigen, damit nicht etwa alles, was sich im Hause befindet, für unrein erklärt werden muß. Alsdann soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche,
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester Befehl geben, daß man die Steine, an denen sich der Aussatz zeigt, herausreißt und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort wirft.
so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend.
Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.
Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und Jahwe sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder beliebigen Zeit hineingehen darf in das Heiligtum innerhalb des Vorhangs, vor die Deckplatte hin, die sich über der Lade befindet - sonst muß er sterben! Denn in der Wolke erscheine ich über der Deckplatte.
einen heiligen linnenen Leibrock muß er anhaben, linnene Beinkleider müssen seine Scham bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden. Heilige Kleider sind es - er soll sie anlegen, nachdem er seinen Leib gebadet hat.
Sodann soll Aaron seinen eigenen Sündopfer-Farren herzubringen und sich und seinem Hause Sühne schaffen.
So soll also Aaron seinen eigenen Sündopfer-Farren herzubringen und sich und seinem Hause Sühne schaffen und soll seinen Sündopfer-Farren schlachten.
Sodann soll er das Räucherwerk vor Jahwe auf das Feuer thun, damit die Wolke von dem Räucherwerk die Deckplatte, die sich über dem Gesetze befindet, verhülle, und er nicht sterben müsse.
Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.
So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich hinwegtragen in eine abgelegene Gegend, und man soll den Bock erst in der Wüste loslassen.
Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.
Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.
Und du sollst zu ihnen sprechen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Brandopfer oder SchIachtopfer bringt
Und jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt, - gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen.
Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremde, der sich unter euch aufhält, darf kein Blut genießen.
Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt; das gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken.
Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.
Wenn er sie aber nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so lädt er Verschuldung auf sich.
Mit keinem Tiere darfst du dich fleischlich vermischen und dich dadurch verunreinigen, und ein Weib soll sich nicht vor ein Tier hinstellen, daß es sich mit ihr begatte; solches ist eine schwere Schandthat.
Ihr dürft euch nicht durch irgend etwas derartiges verunreinigen; denn durch alles das haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch vertreibe.
So beobachtet denn ihr meine Satzungen und meine Rechte und verübt nicht irgend eine dieser Greuelthaten, weder der Landeseingeborne, noch der Fremde, der sich unter euch aufhält.
Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.
Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.
Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott.
Und zu den Israeliten sollst du sprechen: Jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, soll mit dem Tode bestraft werden; die Landesbewohner sollen ihn steinigen.
Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen.
Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.
Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.
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- 1.1 Mose 1:9-1 Mose 25:24
- 2.1 Mose 26:7-1 Mose 48:12
- 3.1 Mose 48:16-2 Mose 24:13
- 4.2 Mose 24:17-3 Mose 12:7
- 5.3 Mose 13:2-3 Mose 20:20
- 6.3 Mose 20:25-4 Mose 8:19
- 7.4 Mose 8:21-4 Mose 24:25
- 8.4 Mose 25:2-5 Mose 4:34
- 9.5 Mose 4:42-Josua 2:8
- 10.Josua 2:19-Josua 22:9
- 11.Josua 22:10-Richter 18:21
- 12.Richter 18:22-1 Samuel 9:20
- 13.1 Samuel 9:22-1 Samuel 23:26
- 14.1 Samuel 23:29-2 Samuel 10:15
- 15.2 Samuel 10:17-2 Samuel 23:16
- 16.2 Samuel 24:4-1 Könige 15:24
- 17.1 Könige 16:6-2 Könige 11:10
- 18.2 Könige 11:11-1 Chronik 15:14
- 19.1 Chronik 15:15-2 Chronik 12:7
- 20.2 Chronik 12:11-2 Chronik 29:28
- 21.2 Chronik 29:29-Nehemia 9:29
- 22.Nehemia 10:28-Hiob 19:25
- 23.Hiob 19:27-Psalmen 35:19
- 24.Psalmen 35:24-Psalmen 86:14
- 25.Psalmen 89:9-Sprüche 14:16
- 26.Sprüche 14:18-Prediger 12:2
- 27.Prediger 12:3-Jesaja 34:4
- 28.Jesaja 34:5-Jeremia 2:5
- 29.Jeremia 2:13-Jeremia 31:36
- 30.Jeremia 31:39-Hesekiel 1:20
- 31.Hesekiel 1:21-Hesekiel 33:9
- 32.Hesekiel 33:11-Daniel 11:12
- 33.Daniel 11:14-Jona 3:3
- 34.Jona 3:6-Matthäus 2:18
- 35.Matthäus 2:22-Matthäus 26:39
- 36.Matthäus 26:42-Markus 14:33
- 37.Markus 14:35-Lukas 14:11
- 38.Lukas 14:18-Johannes 11:51
- 39.Johannes 11:54-Apostelgeschichte 10:28
- 40.Apostelgeschichte 10:48-Apostelgeschichte 26:24
- 41.Apostelgeschichte 26:30-2 Korinther 5:19
- 42.2 Korinther 6:10-Hebräer 5:4
- 43.Hebräer 5:5-Offenbarung 22:11