'Sie' in der Bibel
wollten Gesetzeslehrer sein, und verstehen nicht was sie sagen oder worüber sie Behauptungen aufstellen.
Diese Verkündigung lege ich dir auf, mein Kind Timotheus, gemäß den Weissagungen, die auf dich hinwiesen, auf daß du durch sie den guten Kampf kämpfest,
unter denen ist Hymenäus und Alexander, die ich dem Satan übergeben habe, damit sie gezogen werden nicht zu lästern.
Zu lehren gestatte ich einer Frau nicht, auch nicht über den Mann zu herrschen, sondern sie soll sich stille halten.
sie soll aber gerettet werden durch Kindergebären, wenn sie bleiben in Glauben und Liebe und Heiligung und Selbstbeherrschung.
Und zwar sollen diese sich zuerst prüfen lassen, und dann, wenn sie ohne Tadel sind, in den Dienst treten.
Die Leibliche Uebung ist wenig nütze; die Gottseligkeit aber ist zu allen Dingen nütze, da sie die Verheißung des jetzigen und des zukünftigen Lebens hat.
Dieses Gebot sollst du verkünden, damit sie ohne Tadel seien.
wohlbezeugt in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werke nachgegangen ist.
Jüngere Witwen aber nimm nicht an. Denn wenn sie trotz Christus in Begierde fallen, gehen sie auf das Heiraten aus
und haben den Vorwurf auf sich, daß sie die erste Treue gebrochen.
Müßig sind sie auch, und bringen es darin zu etwas, beim Herumlaufen in den Häusern; aber nicht nur im Müßiggang, sondern auch im Schwatzen, Vorwitz, unziemlichen Reden.
Wenn eine Gläubige Witwen hat, soll sie dieselben versorgen und die Gemeinde nicht belastet werden, damit sie die wirklichen Witwen versorgen kann.
Die aber Gläubige zu Herrn haben, sollen sie nicht darum geringer achten, weil sie Brüder sind, sondern um so williger dienen, weil sie es mit Gläubigen zu thun haben und Geliebten, die sich des Wohlthuns befleißigen. So sollst du lehren und ermahnen;
Ja sie ist eine große Erwerbsquelle durch Genügsamkeit.
sich selbst sammelnd einen guten Grund für die Zukunft, damit sie das wahrhaftige Leben ergreifen.