'Sind' in der Bibel
Alsdann sollen die Söhne Aarons, die Priester, die Stücke, den Kopf und das Fett auf den Holzscheiten, die über dem Feuer auf dem Altar sind, zurecht legen.
Sodann soll er es in seine Teile zerlegen, und der Priester dieselben samt dem Kopf und dem Fett auf den Holzscheiten, die über dem Feuer auf dem Altar sind, zurecht legen.
Alsdann soll er ihm die Flügel einreißen, jedoch ohne sie abzutrennen. Der Priester aber soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, auf den Holzscheiten, die über dem Feuer sind; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so seien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen.
Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses - das Brandopfer - soll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Speisopfers. Die Söhne Aarons sollen es vor Jahwe, heran an den Altar, bringen.
Sprich zu Aaron und zu seinen Söhnen und gebiete ihnen: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Sündopfers: Da, wo das Brandopfer zu schIachten ist vor Jahwe, soll auch das Sündopfer geschlachtet werden; hochheiIig ist es.
Alle die Sündopfer aber, von denen ein Teil des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht worden ist, um die Sühnegebräuche im Heiligtume zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verbrennen.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Schuldopfers; hochheilig ist es.
Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff der Heilsopfer, die man Jahwe darbringt:
Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.
Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungs-Opfers und des Heilsopfers,
Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllet,
Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg still. {~}
Die Webebrust aber und die Hebekeule sollst du neben deinen Söhnen und Töchtern an reiner Stätte essen, denn sie sind verliehen als die Gebühr, die dir und deinen Kindern von den Heilsopfern der Israeliten zufällt.
Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.
Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.
Von diesem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verabscheuen -: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.
Diese aber sind es, die euch als unrein gelten sollen unter den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Arten der Eidechse,
Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.
Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.
Und alles, worauf eines ihrer Äser fällt, wird unrein: ein Backtopf oder Kochherd muß eingerissen werden. Unrein sind sie und sollen euch als unrein gelten.
Doch die Brunnen und Kölke und Teiche sind rein. Wer aber ihr Aas anrühret, ist unrein.
Alle kleinen Tiere, die sich auf der Erde tummeln, sind als ein Greuel zu betrachten und dürfen nicht gegessen werden.
Alle, die auf dem Bauche kriechen, und alle, die auf vieren gehen, sowie alle die, welche noch mehr Füße haben, von allen den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, die dürft ihr nicht essen, denn sie sind als ein Greuel zu betrachten.
Das sind die Bestimmungen in betreff der Vierfüßler und der Vögel und aller der Lebewesen, die sich im Wasser tummeln, und aller der Wesen, die sich auf der Erde regen,
Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln.
Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage
Und wenn der Priester wahrnimmt, daß sich ein weißer Grind auf der Haut befindet, an welchem die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch in dem Grinde wuchert,
Wenn dann der Priester wahrnimmt, daß er niedriger aussieht, als die Haut, und daß die Haare daran weiß geworden sind, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut,
und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gülden sind; denn er ist unrein.
Wenn sich aber der böse Grind in seinem Aussehen gleich geblieben ist, und schwarze Haare auf ihm gewachsen sind, so ist der böse Grind geheilt: er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
Das sind die Bestimmungen über den Aussatz an einem wollenen oder linnenen Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend einem ledernen Gegenstande, wiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind.
Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;
und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene WolLE und Ysop.
Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag.
Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist,
Das sind die Bestimmungen in betreff der verschiedenen Arten des Aussatzes und in betreff des Grindes,
um darüber zu belehren, wenn etwas unrein oder rein ist. Das sind die Bestimmungen in betreff des Aussatzes.
Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird;
Und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinen Niederwand an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Hut aufhaben; denn das sind die heiligen Kleider; und soll sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen.
und soll also versöhnen das Heiligtum von der Unreinigkeit der Kinder Israel und von ihrer Übertretung in allen ihren Sünden. Also soll er tun der Hütte des Stifts; denn sie sind unrein, die umher liegen.
Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel.
Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr heilig und meine Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.
Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr heilige Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt:
Das sind die Feste des HERRN, die ihr sollt für heilig halten, daß ihr zusammenkommt und dem HERRN Opfer tut, Brandopfer, Speisopfer, Trankopfer und andere Opfer, ein jegliches nach seinem Tage,
ohne was der Sabbat des HERRN und eure Gaben und Gelübde und freiwillige Gaben sind, die ihr dem HERRN gebet.
so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.
Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben
Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.
Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Auch wenn sie schon in der Feinde Land sind, habe ich sie gleichwohl nicht verworfen, und ekelt mich ihrer nicht also, daß es mit ihnen aus sein sollte, und mein Bund mit ihnen sollte nicht mehr gelten; denn ich bin der HERR, ihr Gott.
Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm und den Kindern Israel gestellet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses.
AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
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