'Ein' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 37:20
- 2.1 Mose 37:27-2 Mose 16:16
- 3.2 Mose 16:17-2 Mose 38:4
- 4.2 Mose 38:26-3 Mose 17:13
- 5.3 Mose 17:15-4 Mose 5:29
- 6.4 Mose 5:30-4 Mose 21:28
- 7.4 Mose 21:32-5 Mose 17:1
- 8.5 Mose 17:2-Josua 10:37
- 9.Josua 10:42-Richter 19:30
- 10.Richter 20:1-1 Samuel 20:19
- 11.1 Samuel 20:20-2 Samuel 18:2
- 12.2 Samuel 18:9-1 Könige 19:12
- 13.1 Könige 20:1-1 Chronik 11:22
- 14.1 Chronik 11:23-2 Chronik 34:18
- 15.2 Chronik 35:1-Hiob 7:12
- 16.Hiob 7:16-Psalmen 13:1
- 17.Psalmen 15:1-Psalmen 69:31
- 18.Psalmen 71:3-Psalmen 139:24
- 19.Psalmen 140:1-Sprüche 17:2
- 20.Sprüche 17:8-Sprüche 27:17
- 21.Sprüche 27:21-Jesaja 5:27
- 22.Jesaja 6:5-Jesaja 37:4
- 23.Jesaja 37:13-Jeremia 6:3
- 24.Jeremia 6:21-Jeremia 48:11
- 25.Jeremia 48:21-Hesekiel 12:2
- 26.Hesekiel 12:3-Hesekiel 36:26
- 27.Hesekiel 36:32-Daniel 9:26
- 28.Daniel 10:5-Habakuk 2:18
- 29.Habakuk 3:1-Matthäus 16:4
- 30.Matthäus 16:23-Markus 15:36
- 31.Markus 15:43-Lukas 18:2
- 32.Lukas 18:10-Johannes 18:1
- 33.Johannes 18:10-Apostelgeschichte 22:12
- 34.Apostelgeschichte 22:14-2 Korinther 9:5
- 35.2 Korinther 10:18-Jakobus 2:11
- 36.Jakobus 2:15-Offenbarung 22:14
Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.
Auch darfst du nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen und so Feindschaft erregen, indem du ihre Scham entblößest neben ihr, bei ihren Lebzeiten.
Mit keinem Tiere darfst du dich fleischlich vermischen und dich dadurch verunreinigen, und ein Weib soll sich nicht vor ein Tier hinstellen, daß es sich mit ihr begatte; solches ist eine schwere Schandthat.
Ihr sollt ein jeglicher seine Mutter und seinen Vater fürchten und meine Ruhetage sollt ihr beobachten; ich bin Jahwe, euer Gott.
Und wenn ihr Jahwe ein Heilsopfer schlachtet, sollt ihr es opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nicht ein Hindernis in den Weg legen, sondern sollst dich vor deinem Gotte fürchten; ich bin Jahwe.
Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.
Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott.
Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Darum sprach ich zu euch: Ihr sollt ihren Boden zu eigen bekommen, und ich will ihn euch zum Besitze geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt, ich, Jahwe, euer Gott, der euch ausgesondert hat von den Völkern.
Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.
Und Jahwe sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: ein Priester darf sich nicht an einer Leiche verunreinigen unter seinen Volksgenossen.
Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet
oder habe ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm
Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.
oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.
Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,
noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten.
Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,
dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein.
bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe.
Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten und habt Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag.
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
Jeder Schicht aber sollst du reinen Weihrauch beigeben; dieser soll dann als Duftteil von dem Brote dienen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
Und es soll Aaron und seinen Söhnen zufallen, daß sie es verzehren an heiliger Stätte; denn es gehört ihm als ein Hochheiliges unter den Feueropfern, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechts.
Und der Sohn einer Israelitin - er stammte aber von einem ägyptischen Manne - ging aus mitten unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann.
Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden.
Und wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen - Leben um Leben.
Wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.
und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.
In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,
und will ein Schwert über euch kommen lassen, das Rache nehmen soll für den Bundesbruch. Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückziehen werdet, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,
so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.
Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.
Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden,
sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört,
Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.
Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.
Wenn sich die Wohnung in Bewegung setzt, sollen die Leviten sie abbrechen, und wenn die Wohnung rastet, sollen die Leviten sie aufrichten; ein Fremder aber, der herantritt, soll getötet werden.
Die übrigen Israeliten sollen sich nach ihren Heerscharen ein jeder in seinem Lager und bei seinem Paniere lagern;
die Leviten aber sollen sich rings um die Wohnung des Gesetzes lagern, daß nicht etwa ein Zorn über die Gemeinde der Israeliten komme. So sollen denn die Leviten des Dienstes an der Wohnung des Gesetzes warten.
Die Israeliten haben sich zu Iagern, ein jeder bei seinem Panier, bei den Feldzeichen seines Stammes; gegenüber dem Offenbarungszelte sollen sie sich ringsum lagern.
Das Offenbarungszelt aber, das Lager der Leviten, soll aufbrechen inmitten der übrigen Lager; wie sie lagern, so haben Sie aufzubrechen, ein jeder auf seiner Seite, nach ihren Panieren.
Und die Israeliten thaten ganz, wie Jahwe Mose befohlen hatte, - also lagerten sie sich nach ihren Panieren und also brachen sie auf, ein jeder nach seinem Geschlechte bei seinem Stamm.
Es starben aber Nadab und Abihu vor Jahwe, als sie in der Steppe am Sinai ein ungehöriges Feueropfer vor Jahwe brachten; sie hatten aber keine Söhne. So pflegten nun Eleasar und Ithamar unter den Augen ihres Vaters Aaron des Priesteramts.
Aaron aber und seine Söhne sollst du bestellen, damit sie ihres Priesteramts warten; ein Fremder, der herantritt, soll getötet werden.
Vor der Wohnung aber nach vorn zu - vor dem Offenbarungszelte nach Osten zu - lagerten Mose und Aaron mit seinen Söhnen, die den Dienst am Heiligtume besorgten, alles, was für die Israeliten zu besorgen war; ein Fremder aber, der herantritt, soll getötet werden.
Sodann sollen sie eine Decke von Seekuhfell darauf legen und oben darüber ein ganz aus blauem Purpur bestehendes Tuch breiten und die Stangen einstecken.
Über den Schautisch aber sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf die Schüsseln, Schalen und Becher, sowie die Kannen zum Trankopfer setzen; auch das ständig aufgelegte Brot soll darauf liegen.
Über alles dieses aber sollen sie ein Tuch von Karmesin breiten, dieses mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und sodann die Stangen einstecken.
Weiter sollen sie ein Tuch von blauem Purpur nehmen und damit den Leuchter überdecken samt seinen Lampen, seinen Lichtscheren und Pfannen und allen seinen Ölgefäßen, mit denen man ihn zu besorgen pflegt;
Über den goldenen Altar aber sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten, ihn mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und die Stangen einstecken.
Sodann sollen sie alle für den Dienst erforderlichen Geräte, mit denen man den Dienst im Heiligtume zu besorgen pflegt, nehmen und in ein Tuch von blauem Purpur thun; dann sollen sie sie mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und auf die Trage legen.
Weiter sollen sie den Altar von der Asche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten.
Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät,
so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.
und es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, so daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, indem sie sich verunreinigt hat - oder auch, es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -,
so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht.
Sodann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; ferner nehme der Priester etwas Erde, die sich am Boden der Wohnung befindet, und thue sie in das Wasser.
Und der Priester stelle das Weib vor Jahwe, löse dem Weibe die Haare und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer in die Hände - ein Eiferfuchts-Speisopfer ist es; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Hierauf schreibe der Priester diese Verwünschungen auf ein Blatt, wische sie ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein
Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,
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- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 37:20
- 2.1 Mose 37:27-2 Mose 16:16
- 3.2 Mose 16:17-2 Mose 38:4
- 4.2 Mose 38:26-3 Mose 17:13
- 5.3 Mose 17:15-4 Mose 5:29
- 6.4 Mose 5:30-4 Mose 21:28
- 7.4 Mose 21:32-5 Mose 17:1
- 8.5 Mose 17:2-Josua 10:37
- 9.Josua 10:42-Richter 19:30
- 10.Richter 20:1-1 Samuel 20:19
- 11.1 Samuel 20:20-2 Samuel 18:2
- 12.2 Samuel 18:9-1 Könige 19:12
- 13.1 Könige 20:1-1 Chronik 11:22
- 14.1 Chronik 11:23-2 Chronik 34:18
- 15.2 Chronik 35:1-Hiob 7:12
- 16.Hiob 7:16-Psalmen 13:1
- 17.Psalmen 15:1-Psalmen 69:31
- 18.Psalmen 71:3-Psalmen 139:24
- 19.Psalmen 140:1-Sprüche 17:2
- 20.Sprüche 17:8-Sprüche 27:17
- 21.Sprüche 27:21-Jesaja 5:27
- 22.Jesaja 6:5-Jesaja 37:4
- 23.Jesaja 37:13-Jeremia 6:3
- 24.Jeremia 6:21-Jeremia 48:11
- 25.Jeremia 48:21-Hesekiel 12:2
- 26.Hesekiel 12:3-Hesekiel 36:26
- 27.Hesekiel 36:32-Daniel 9:26
- 28.Daniel 10:5-Habakuk 2:18
- 29.Habakuk 3:1-Matthäus 16:4
- 30.Matthäus 16:23-Markus 15:36
- 31.Markus 15:43-Lukas 18:2
- 32.Lukas 18:10-Johannes 18:1
- 33.Johannes 18:10-Apostelgeschichte 22:12
- 34.Apostelgeschichte 22:14-2 Korinther 9:5
- 35.2 Korinther 10:18-Jakobus 2:11
- 36.Jakobus 2:15-Offenbarung 22:14