'So' in der Bibel
Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand unter euch Jahwe eine Opfergabe bringen will, so soll die Opfergabe, die ihr bringt, vom Vieh - von den Rindern oder dem Kleinvieh - genommen sein.
Will er ein Brandopfer tun von Rindern, so opfere er ein Männlein, das ohne Wandel sei, vor der Tür der Hütte des Stifts, daß es dem HERRN angenehm sei von ihm,
und lege seine Hand auf des Brandopfers Haupt, so wird es angenehm sein und ihn versöhnen.
Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Wandel sei.
Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.
Wenn eine SeeLE dem HERRN ein Speisopfer tun will, so soll es von Semmelmehl sein; und soll Öl drauf gießen und Weihrauch drauf legen
Will er aber kein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme er Kuchen von Semmelmehl ungesäuert mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
Ist aber dein Speisopfer etwas vom Gebackenen in der Pfanne, so soll's von ungesäuertem Semmelmehl, mit Öl gemenget, sein.
Und sollst es in Stücke zerteilen und Öl drauf gießen, so ist's ein Speisopfer.
Ist aber dein Speisopfer etwas auf dem Rost geröstet, so sollst du es von Semmelmehl mit Öl machen.
Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN tun von den ersten Früchten, so sollst du Ähren, am Feuer gedörrt, klein zerstoßen und also das Speisopfer deiner ersten Früchte opfern; {~}
und sollst Öl drauf tun und Weihrauch drauf legen, so ist's ein Speisopfer.
Ist aber seine Opfergabe ein Heilsopfer, und er will sie von den Rindern darbringen, so muß es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er vor Jahwe bringt.
Will er aber dem HERRN ein Dankopfer von kleinem Vieh tun, es sei ein Schöps oder Schaf, so soll's ohne Wandel sein.
Will er ein Lamm als Opfergabe darbringen, so bringe er sie vor Jahwe,
Besteht aber sein Opfer in einer Ziege, so bringe er es vor Jahwe,
Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut:
nämlich so ein Priester, der gesalbet ist, sündigen würde, daß er das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Wandel sei, dem HERRN zum Sündopfer.
so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen.
so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorsätzlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten,
so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen;
Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,
und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,
Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,
und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,
All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HERRN. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihr vergeben.
Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat.
so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird's ihm vergeben.
Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen.
Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat,
Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird's ihm vergeben.
5:23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,
So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
Jeder, der das Fleisch von ihm berührt ist dem Heiligtume verfallen; und wenn etwas von seinem Blut ans Kleid spritzt, so mußt du das von ihm bespritzte an heiliger Stätte waschen.
Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!
Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemenget.
Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche SeeLE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
Auch solches Fleisch, welches mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Was aber das Fleisch überhaupt anlangt, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen.
Sodann legte er ihm den Leibrock an, umgürtete ihn mit dem Gürtel, bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Schulterkleid an; sodann band er ihm die Binde des Schulterkleids um und befestigte es so an ihm.
Sodann nahm Mose das Salböl, salbte die Wohnung und alles, was sich in ihr befand, und weihte es so.
Auch sprengte er davon auf den Altar, siebenmal, und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, sowie das Becken samt seinem Gestelle, um sie so zu weihen.
Sodann goß Mose einen Teil des Salböls auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn so zu weihen.
Dann schlachtete ihn Mose, nahm das Blut, strich es mit dem Finger ringsum an die Hörner des Altars und entsündigte so den Altar; das übrige Blut aber goß er am Altar auf den Boden. So weihte er den Altar, indem er die Sühnehandlungen an ihm vollzog.
Sodann nahm Mose einen Teil des Salböls und des Blutes, das sich auf dem Altar befand, und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, sowie auf seine Söhne und ihre Kleider, und weihte so Aaron und seine Kleider, sowie seine Söhne und ihre Kleider.
Wie er heute gethan hat, so hat Jahwe weiter zu tun geboten, um euch Sühne zu schaffen.
Sieben Tage hindurch müßt ihr Tag und Nacht vor der Thüre des Offenbarungszeltes bleiben und die Anordnungen Jahwes befolgen; sonst müßtet ihr sterben - so ist mir's geboten!
Da sprach Mose: Das ist's, das der HERR geboten hat, daß ihr tun sollt, so wird euch des HERRN HERRLIchkeit erscheinen.
so legten sie diese Fettstücke auf die Bruststücke, und er ließ die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehn.
Sodann erhob Aaron seine Hände nach dem Volke zu und segnete sie; und nachdem er so das Sündopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer befolgt hatte, stieg er herab.
Nadab aber und Abihu, die Söhne Aarons, nahmen ihre Kohlenpfannen, thaten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so ein ungehöriges Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte, vor Jahwe.
Da ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte sie, so daß sie dort vor Jahwe starben.
Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des HERRN; denn so ist mir's geboten.
Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.
Wenn aber eines von ihnen in irgend ein irdenes Gefäß hineinfällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt es zerbrechen.
AlLE Speise, die man isset, so solches Wasser drein kommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinket, in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.
Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.
Und ob ein solch Aas fieLE auf Samen, den man gesät hat, so ist er doch rein.
Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fieLE danach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.
Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.
Macht euch nicht selbst abscheulich durch irgend welche kriechenden Tiere und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr unrein durch sie werdet.
Denn ich bin Jahwe, euer Gott; so erweist euch denn heilig und seid heilig, denn ich bin heilig! Und verunreinigt euch nicht selbst durch irgend welche kleinen Tiere, von denen es auf Erden wimmelt.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen.
Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz.
Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.
so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag,
wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
und wenn der Priester das wilde Fleisch erblickt, so erkläre er ihn für unrein; denn das wilde Fleisch ist unrein: es ist Aussatz.
Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
Wenn ihn dann der Priester besieht und findet, daß die betroffene Stelle weiß geworden ist, so erkläre der Priester den betroffenen für rein; denn er ist rein.
dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
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