'Um' in der Bibel
und die Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz um die Leber, an den Nieren abgerissen.
die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz um die Leber, an den Nieren abgerissen.
oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.
Alle die Sündopfer aber, von denen ein Teil des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht worden ist, um die Sühnegebräuche im Heiligtume zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verbrennen.
Sodann legte er ihm den Leibrock an, umgürtete ihn mit dem Gürtel, bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Schulterkleid an; sodann band er ihm die Binde des Schulterkleids um und befestigte es so an ihm.
Auch sprengte er davon auf den Altar, siebenmal, und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, sowie das Becken samt seinem Gestelle, um sie so zu weihen.
Sodann goß Mose einen Teil des Salböls auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn so zu weihen.
Und sieben Tage lang dürft ihr nicht von der Thüre des Offenbarungszeltes hinweggehen, bis zu dem Tage, wo die zu eurer Einsetzung bestimmte Zeit um ist; denn sieben Tage hindurch soll er euch die Hand füllen.
Wie er heute gethan hat, so hat Jahwe weiter zu tun geboten, um euch Sühne zu schaffen.
ferner einen Stier und einen Widder zum Heilsopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, dazu ein mit Öl angemachtes Speisopfer; denn heute wird euch Jahwe erscheinen.
Warum habt ihr denn das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und er hat es euch verliehen, um die Verschuldung der Gemeinde hinwegzuschaffen und ihnen Sühne vor Jahwe zu erwirken.
Von allen geflügelten kleinen Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Hinterschenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen.
Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
Sodann muß sie 33 Tage lang im Reinigungsblute bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung um ist.
Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein.
Wenn aber der Ausschlag nach der Zeit, wo er sich dem Priester gezeigt hat, um rein zu werden, immer weiter auf der Haut um sich greift, und er sich dem Priester abermals zeigt,
und der Priester wahrnimmt, daß der Ausschlag auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz.
Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden, so ist es der Grind der Brandwunde, und der Priester mag ihn für rein erklären, denn es ist nur die Narbe der Brandwunde.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut,
Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein.
Wenn jedoch der böse Grind, nachdem der betreffende für rein erklärt war, immer weiter auf der Haut um sich greift,
und der Priester besieht ihn und findet, daß der böse Grind weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst nach dem goldgelben Haar zu suchen - er ist unrein.
Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein,
Wenn es aber der Priester besieht und findet, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe ober dem Gewirke über irgend welchem ledernen Gegenstande nicht um sich gegriffen hat,
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
Sodann soll der Priester das Sündopfer herrichten, um dem, der sich reinigen läßt, Sühne zu schaffen wegen seiner Unreinigkeit; darnach soll er das Brandopfer schlachten.
So soll dann der Priester Befehl geben, das Haus auszuräumen, bevor der Priester hineingeht, um die betreffende Stelle zu besichtigen, damit nicht etwa alles, was sich im Hause befindet, für unrein erklärt werden muß. Alsdann soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
So soll er dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.
um darüber zu belehren, wenn etwas unrein oder rein ist. Das sind die Bestimmungen in betreff des Aussatzes.
Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.
Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.
Den Sündopfer-Farren aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtume die Sühnegebräuche zu vollziehen, soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihr Fleisch und ihren Mist verbrennen.
Denn an diesem Tage wird man euch Sühne schaffen, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr rein werden vor Jahwe.
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,
und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Du darfst nicht eines von deinen Kindern hergeben, um es dem Melech zu weihen, daß du nicht entheiligest den Namen deines Gottes; ich bin Jahwe.
Im fünften Jahr aber dürft ihr ihre Früchte essen, daß euch um so reichIicherer Ertrag von ihnen zu teil werde; ich bin Jahwe, euer Gott.
Ihr sollt kein Mal um eines Toten willen an eurem Leibe reißen, noch Buchstaben an euch pfetzen; denn ich bin der HERR.
Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
Wenn aber der Priester eine SeeLE um sein Geld kaufet, der mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.
der euch weggeführt hat aus Ägypten, um euer Gott zu sein - ich, Jahwe!
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzet, so soll man ihm wieder tun.
Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.
Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.
Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht.
Ihr dürft euch nicht Götzen anfertigen und euch nicht Schnitzbilder und Malsteine aufstellen, noch einen Stein mit Bildwerk in eurem Lande setzen, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
Und ihr werdet abgelagertes altes Getreide zu essen haben und das alte hinausschaffen müssen, um das neue unterzubringen.
So ihr aber über das noch nicht mir gehorchet, so will ich's noch siebenmal mehr machen, euch zu strafen um eure Sünde,
Und wo ihr mir entgegen wandelt und mich nicht hören wollt, so will ich's noch siebenmal mehr machen, auf euch zu schlagen um eurer Sünde willen.
will ich euch auch entgegen wandeln und will euch noch siebenmal mehr schlagen um eurer Sünde willen.
so will ich auch euch im Grimm entgegen wandeln und will euch siebenmal mehr strafen um eure Sünde,
Und ich will zu ihrem Besten gedenken an den Bund mit den Vorfahren, die ich vor den Augen der Heiden aus Ägypten weggeführt habe, um ihr Gott zu sein - ich, Jahwe!
Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.
Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.
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