'Bei' in der Bibel
Alle deine Speisopfergaben aber mußt du salzen; nie darfst du das Salz des Bundes, den dein Gott angeordnet hat, bei deinem Speisopfer fehlen lassen: zu allen deinen Opfergaben mußt du Salz darbringen.
dazu die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
Das sei eine ewige Sitte bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen, daß ihr kein Fett noch Blut esset.
Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören. Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung)
die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen.
Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleazar und Ithamar: Nehmet, das überblieben ist vom Speisopfer an den Opfern des HERRN und esset es ungesäuert bei dem Altar; denn es ist das Allerheiligste.
Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie auf zwei Wochen unrein, wie bei ihrer monatlichen Unreinigkeit, und 66 Tage muß sie im Reinigungsblute bleiben.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
Wenn bei einem Mann oder Weib am Kopf oder am Bart ein Mal entsteht,
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.
Wenn sich bei einem Mann oder Weib auf der Haut helle Flecken, weiße helle Flecken zeigen,
und der Priester findet bei der Besichtigung auf ihrer Haut verblaßte helle weiße Flecken, so ist es der gutartige Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist: ein solcher ist rein.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.
und zwar muß der Priester zu ihm hinaus vor das Lager gehen. Wenn nun der Priester bei der Besichtigung findet, daß die vom Aussatze betroffene Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,
Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag.
Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche,
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
und entsündige so das Heiligtum von wegen der Unreinigkeiten der Israeliten und der Übertretungen, die sie irgend begangen haben, und ebenso verfahre er mit dem Offenbarungszelte, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinigkeiten.
und mitnichten ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie huren. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
Auch darfst du nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen und so Feindschaft erregen, indem du ihre Scham entblößest neben ihr, bei ihren Lebzeiten.
Du sollst auch nicht bei deines nächsten Weib liegen, sie zu besamen, damit du dich an ihr verunreinigest.
Du sollst nicht bei Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel.
Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreiniget werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.
Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und entheiligen den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR.
Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch berauben. Es soll des Taglöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.
Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.
Rechte Waage, rechte Pfunde, rechte Scheffel, rechte Kannen sollen bei euch sein; denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführet hat,
Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
Wenn jemand bei seiner Schnur schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen. Ihr Blut sei auf ihnen!
Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.
Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Vetters Scham geblößet; sie sollen ihre Sünde tragen: ohne Kinder sollen sie sterben.
und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau und noch bei ihm ist und keines Mannes Weib gewesen ist; an der mag er sich verunreinigen.
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
Und sollt diesen Tag ausrufen, denn er soll unter euch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Des zehnten Tages in diesem siebenten Monden ist der Versöhnetag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammen kommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern.
Und sollt also dem HERRN des Jahrs das Fest halten sieben Tage. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monden also feiern.
Und sollst auf dieselben legen reinen Weihrauch, daß er sei bei den Broten zum Gedächtnis, ein Feuer dem HERRN.
Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir,
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben
Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.
Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
da soll sich bei euch die Dreschzeit bis zur Weinlese hinziehen und die Weinlese bis zur Saatzeit, daß ihr Brot in Fülle zu essen habt und sicher in eurem Lande wohnt.
Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
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