'Soll' in der Bibel
- 1.1 Mose 2:23-1 Mose 48:16
- 2.1 Mose 48:19-2 Mose 22:11
- 3.2 Mose 22:12-3 Mose 1:9
- 4.3 Mose 1:11-3 Mose 7:8
- 5.3 Mose 7:9-3 Mose 14:30
- 6.3 Mose 14:31-3 Mose 21:10
- 7.3 Mose 21:11-3 Mose 27:6
- 8.3 Mose 27:7-4 Mose 14:27
- 9.4 Mose 14:30-4 Mose 35:25
- 10.4 Mose 35:27-5 Mose 27:18
- 11.5 Mose 27:19-1 Samuel 15:33
- 12.1 Samuel 16:2-1 Könige 18:31
- 13.1 Könige 19:17-Esra 7:26
- 14.Esra 10:3-Psalmen 93:1
- 15.Psalmen 96:10-Jesaja 29:4
- 16.Jesaja 29:5-Jeremia 7:34
- 17.Jeremia 8:13-Jeremia 44:28
- 18.Jeremia 44:29-Hesekiel 21:32
- 19.Hesekiel 23:25-Hesekiel 46:9
- 20.Hesekiel 46:10-Hosea 14:6
- 21.Hosea 14:7-Sacharja 8:3
- 22.Sacharja 8:5-Lukas 2:23
- 23.Lukas 3:5-Römer 9:12
- 24.Römer 9:26-1 Petrus 3:3
- 25.1 Petrus 3:10-Offenbarung 22:17
und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder über Vater noch über Mutter verunreinigen.
Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die heilige Krone, das Salböl seines Gottes, ist auf ihm. Ich bin der HERR.
Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,
Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deines Samens in euren Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot seines Gottes opfere.
Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten. Er sei blind, lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Gliede,
Welcher nun von Aarons, des Priesters Samen einen Fehl an ihm hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Opfer des HERRN; denn er hat einen Fehl, darum soll er zu den Broten seines Gottes nicht nahen, daß er sie opfere.
Doch soll er das Brot seines Gottes essen, beide von dem heiligen und vom allerheiligsten.
Aber doch zum Vorhang soll er nicht kommen, noch zum Altar nahen, weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.
So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eures Samens herzutritt zu dem Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und verunreiniget sich also über demselben, des SeeLE soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR.
Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,
welche SeeLE der eines anrühret, die ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasserbaden.
Ein Aas, und was von wilden Tieren zerrissen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde denn ich bin der HERR.
Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoß, noch Taglöhner.
Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen.
Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen.
Wer's versiehet und sonst von dem Heiligen isset, der soll das fünfte Teil dazu tun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
Es sei ein Ochse oder Lamm, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.
Der erste Tag soll heilig unter euch heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun
und dem HERRN opfern sieben Tage. Der siebente Tag soll auch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr auch keine Dienstarbeit tun.
Da soll die Garbe gewebet werden vor dem HERRN, daß es von euch angenehm sei; solches soll aber der Priester tun des andern Tages nach dem Sabbat.
Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringet. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne Wandel und einen jungen Farren und zween Widder. Das soll des HERRN Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer sein; das ist ein Opfer eines süßen Geruchs dem HERRN.
Und der Priester soll's weben samt dem Brot der Erstlinge vor dem HERRN und den zweien Lämmern; und soll dem HERRN heilig und des Priesters sein.
Und sollt diesen Tag ausrufen, denn er soll unter euch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
Des zehnten Tages in diesem siebenten Monden ist der Versöhnetag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammen kommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern.
Denn wer seinen Leib nicht kasteiet an diesem Tage, der soll aus seinem Volk gerottet werden.
Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll ein ewiges Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern.
Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
Sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der achte Tag soll auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt, und sollt euer Opfer dem HERRN tun; denn es ist der Versammlungstag; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und sollt also dem HERRN des Jahrs das Fest halten sieben Tage. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monden also feiern.
Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen,
außen vor dem Vorhang des Zeugnisses in der Hütte des Stifts. Und Aaron soll's zurichten des Abends und des Morgens vor dem HERRN täglich. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen.
Er soll aber die Lampen auf dem feinen Leuchter zurichten vor dem HERRN täglich.
Und sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; zwo Zehnten soll ein Kuchen haben.
Jeder Schicht aber sollst du reinen Weihrauch beigeben; dieser soll dann als Duftteil von dem Brote dienen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
AlLE Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HERRN, von den Kindern Israel, zum ewigen Bunde.
Und es soll Aaron und seinen Söhnen zufallen, daß sie es verzehren an heiliger Stätte; denn es gehört ihm als ein Hochheiliges unter den Feueropfern, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechts.
Laß den Flucher hinaus vor das Lager führen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände auf daß Haupt aufstemmen, und sodann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.
Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem Gott fluchet, der soll seine Sünde tragen.
Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeine soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein: wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.
Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan hat:
Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzet, so soll man ihm wieder tun.
Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HERRN feiern,
Aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.
Was das Land in der Ruhezeit freiwillig trägt, soll euch zur Nahrung dienen - dir, deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie deinem Lohnarbeiter und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen.
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
Denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dir's, nachdem es tragen mag, verkaufen.
Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darinnen wohnet.
da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen,
Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.
so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.
Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.
Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.
Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.
und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.
so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,
oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soll er sich lösen.
Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.
Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
so will, ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.
Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und sollt Brots die FülLE haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet, und euch niemand schrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande tun, und soll kein Schwert durch euer Land gehen.
Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine SeeLE soll euch nicht verwerfen.
Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.
Und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen soll. Und ob ihr euch in eure Städte versammelt, will ich doch die Pestilenz unter euch senden und will euch in eurer Feinde Hände geben.
Dann will ich euch den Vorrat des Brots verderben, daß zehn Weiber sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man mit Gewicht auswägen, und wenn ihr esset, sollt ihr nicht satt werden.
Euch aber will ich unter die Heiden streuen und das Schwert ausziehen hinter euch her, daß euer Land soll wüste sein und eure Städte verstöret.
Und denen; die von euch überbleiben, will ich ein feig Herz machen in ihrer Feinde Land, daß sie soll ein rauschend Blatt jagen; und sollen fliehen davor, als jagte sie ein Schwert, und fallen, da sie niemand jaget
Und soll einer über den andern hinfallen, gleich als vor dem Schwert, und doch sie niemand jaget; und ihr sollt euch nicht auflehnen dürfen wider eure Feinde.
Und ihr sollt umkommen unter den Heiden, und eurer Feinde Land soll euch fressen.
so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn Sekel betragen.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
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- 1.1 Mose 2:23-1 Mose 48:16
- 2.1 Mose 48:19-2 Mose 22:11
- 3.2 Mose 22:12-3 Mose 1:9
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- 5.3 Mose 7:9-3 Mose 14:30
- 6.3 Mose 14:31-3 Mose 21:10
- 7.3 Mose 21:11-3 Mose 27:6
- 8.3 Mose 27:7-4 Mose 14:27
- 9.4 Mose 14:30-4 Mose 35:25
- 10.4 Mose 35:27-5 Mose 27:18
- 11.5 Mose 27:19-1 Samuel 15:33
- 12.1 Samuel 16:2-1 Könige 18:31
- 13.1 Könige 19:17-Esra 7:26
- 14.Esra 10:3-Psalmen 93:1
- 15.Psalmen 96:10-Jesaja 29:4
- 16.Jesaja 29:5-Jeremia 7:34
- 17.Jeremia 8:13-Jeremia 44:28
- 18.Jeremia 44:29-Hesekiel 21:32
- 19.Hesekiel 23:25-Hesekiel 46:9
- 20.Hesekiel 46:10-Hosea 14:6
- 21.Hosea 14:7-Sacharja 8:3
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- 23.Lukas 3:5-Römer 9:12
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