'Es' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:2-1 Mose 30:34
- 2.1 Mose 30:35-2 Mose 4:5
- 3.2 Mose 4:9-2 Mose 22:12
- 4.2 Mose 22:13-3 Mose 2:16
- 5.3 Mose 3:1-3 Mose 13:53
- 6.3 Mose 13:54-3 Mose 27:21
- 7.3 Mose 27:24-4 Mose 18:30
- 8.4 Mose 19:6-5 Mose 4:14
- 9.5 Mose 4:15-5 Mose 27:26
- 10.5 Mose 28:2-Josua 17:7
- 11.Josua 17:11-Richter 17:1
- 12.Richter 17:2-1 Samuel 15:35
- 13.1 Samuel 16:11-2 Samuel 14:33
- 14.2 Samuel 15:1-1 Könige 11:38
- 15.1 Könige 12:10-2 Könige 7:19
- 16.2 Könige 7:20-1 Chronik 22:3
- 17.1 Chronik 22:5-2 Chronik 30:3
- 18.2 Chronik 30:5-Ester 2:13
- 19.Ester 2:22-Hiob 35:13
- 20.Hiob 36:25-Psalmen 69:12
- 21.Psalmen 72:16-Sprüche 17:14
- 22.Sprüche 18:17-Jesaja 5:8
- 23.Jesaja 5:17-Jesaja 40:2
- 24.Jesaja 40:5-Jeremia 2:1
- 25.Jeremia 2:14-Jeremia 28:12
- 26.Jeremia 29:28-Jeremia 51:6
- 27.Jeremia 51:8-Hesekiel 14:16
- 28.Hesekiel 14:18-Hesekiel 34:1
- 29.Hesekiel 34:16-Daniel 6:1
- 30.Daniel 6:15-Obadja 1:1
- 31.Obadja 1:7-Maleachi 2:2
- 32.Maleachi 2:11-Matthäus 13:14
- 33.Matthäus 13:15-Matthäus 24:37
- 34.Matthäus 24:38-Markus 6:14
- 35.Markus 6:15-Markus 14:22
- 36.Markus 14:23-Lukas 6:49
- 37.Lukas 7:2-Lukas 12:38
- 38.Lukas 12:40-Lukas 21:6
- 39.Lukas 21:8-Johannes 5:10
- 40.Johannes 5:13-Johannes 18:5
- 41.Johannes 18:6-Apostelgeschichte 9:15
- 42.Apostelgeschichte 9:18-Apostelgeschichte 23:19
- 43.Apostelgeschichte 23:20-Römer 14:21
- 44.Römer 14:23-1 Korinther 14:13
- 45.1 Korinther 14:23-Galater 4:3
- 46.Galater 4:8-1 Timotheus 5:19
- 47.1 Timotheus 5:25-1 Petrus 4:17
- 48.1 Petrus 5:13-Offenbarung 14:4
- 49.Offenbarung 14:19-Offenbarung 22:20
so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
Und wenn sich an dem Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstand abermals Aussatz zeigt, so ist es ein frisch ausbrechender; man muß das, was mit dem Ausschlage behaftet ist, verbrennen.
Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben.
Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Alsdann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es auf seine - des Priesters - linke Hand.
Wenn er aber arm ist und nicht so viel zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit es gewebt und ihm Sühne geschafft werde, dazu ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angemacht, zum Speisopfer und ein Log Öl,
Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
und es sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor Jahwe.
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen und es dem Priester melden und sprechen: An meinem Hause zeigt sich etwas wie Aussatz!
so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
Und man soll das Haus abbrechen, die zu ihm gehörenden Steine, Balken und den gesamten Lehmbewurf am Hause, und soll es hinausschaffen an einen unreinen Ort draußen vor der Stadt.
Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend.
Den lebendigen Vogel aber lasse er hinaus vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Hause Sühne: so wird es rein werden.
Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
und in betreff derjenigen, die an ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit leidet, und dessen, der einen Fluß hat, es sei ein Mann oder ein Weib, sowie dessen, der bei einer Unreinen liegt.
einen heiligen linnenen Leibrock muß er anhaben, linnene Beinkleider müssen seine Scham bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden. Heilige Kleider sind es - er soll sie anlegen, nachdem er seinen Leib gebadet hat.
Sodann aber soll er eine Pfanne voll glühender Kohlen von dem Altar, der vor Jahwe steht, hinwegnehmen und feingestoßenes wohlriechendes Räucherwerk, so viel er mit seinen beiden Händen zu fassen vermag, und soll es hinein hinter den Vorhang bringen.
Sodann nehme er etwas von dem Blute des Farren und sprenge es mit seinem Finger oben auf die Vorderseite der Deckplatte; vor die Deckplatte hin aber sprenge er mit seinem Finger siebenmal von dem Blute.
Sodann schlachte er den Sündopferbock des Volks und bringe sein Blut hinein hinter den Vorhang und verfahre mit seinem Blute so, wie er mit dem Blute des Farren verfuhr, und sprenge es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte hin
Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.
Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.
Ein Tag unbedingter Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt euch kasteien kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung.
Es soll aber die Entsündigung vollziehen der Priester, den man salben und dem man die Hand füllen wird, daß er Priesterdienst thue an Stelle seines Vaters. Und er soll die linnenen Kleider, die heiligen Kleider, anlegen
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,
und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Denn das Leben des Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den Altar, daß man euch Sühne damit schaffe; denn das Blut bewirkt Sühne mittels des in ihm enthaltenen Lebens.
Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem das Leben enthaltenden Blute. Daher gebot ich den Israeliten: Von keinem Leibe dürft ihr das Blut genießen: Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem Blute - jeder, der es genießt, soll hinweggetilgt werden!
Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.
Die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter darfst du nicht entblößen; es ist deine Mutter, du darfst ihre Scham nicht entblößen.
Die Scham des Weibes deines Vaters darfst du nicht entblößen, es ist deines Vaters Scham.
Die Scham der Tochter deines Sohns oder der Tochter deiner Tochter - du darfst ihre Scham nicht entblößen, denn es ist deine Scham.
Die Scham des Weibes deines Bruders darfst du nicht entblößen, es ist deines Bruders Scham.
Du darfst nicht eines von deinen Kindern hergeben, um es dem Melech zu weihen, daß du nicht entheiligest den Namen deines Gottes; ich bin Jahwe.
Mit keinem Tiere darfst du dich fleischlich vermischen und dich dadurch verunreinigen, und ein Weib soll sich nicht vor ein Tier hinstellen, daß es sich mit ihr begatte; solches ist eine schwere Schandthat.
daß nicht etwa das Land euch ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespieen hat, das vor euch war.
Und wenn ihr Jahwe ein Heilsopfer schlachtet, sollt ihr es opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.
Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen.
Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.
Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, sowie zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst abscheulich durch Vierfüßler oder Vögel oder irgend etwas, das sich auf Erden regt, was ich abgesondert habe, damit es euch als unrein gelte.
So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.
An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott.
Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
Jedesmal am Sabbattage soll er es beständig vor Jahwe aufschichten, kraft einer den Israeliten obliegenden, für alle Zeiten geltenden Verpflichtung.
Und es soll Aaron und seinen Söhnen zufallen, daß sie es verzehren an heiliger Stätte; denn es gehört ihm als ein Hochheiliges unter den Feueropfern, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechts.
Laß den Flucher hinaus vor das Lager führen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände auf daß Haupt aufstemmen, und sodann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.
Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden.
Und wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen - Leben um Leben.
Wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.
auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen.
und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.
So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
so will auch ich demgemäß mit euch verfahren und will Schreckliches über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die die Augen erlöschen und das Leben schwinden machen. Da sollt ihr dann vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden es verzehren.
Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch weiter schlagen siebenmal, wie es eure Sünden verdienen.
Da wird dann das Land seine Ruhezeiten ersetzt bekommen die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, während ihr im Land eurer Feinde seid; da wird dann das Land Ruhe haben und seine Ruhezeiten abtragen.
Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben - die Ruhe, die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr noch darin wohntet.
Es muß aber das Land von ihnen verlassen werden und seine Ruhezeiten ersetzt bekommen, während es wüste liegt nach ihrer Entfernung; sie selbst aber müssen ihre Sündenschuld büßen, dieweil Sie meine Rechte verworfen und gegen meine Satzungen Widerwillen gehegt haben.
so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.
Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.
Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.
Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.
Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden,
sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
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- 1.1 Mose 1:2-1 Mose 30:34
- 2.1 Mose 30:35-2 Mose 4:5
- 3.2 Mose 4:9-2 Mose 22:12
- 4.2 Mose 22:13-3 Mose 2:16
- 5.3 Mose 3:1-3 Mose 13:53
- 6.3 Mose 13:54-3 Mose 27:21
- 7.3 Mose 27:24-4 Mose 18:30
- 8.4 Mose 19:6-5 Mose 4:14
- 9.5 Mose 4:15-5 Mose 27:26
- 10.5 Mose 28:2-Josua 17:7
- 11.Josua 17:11-Richter 17:1
- 12.Richter 17:2-1 Samuel 15:35
- 13.1 Samuel 16:11-2 Samuel 14:33
- 14.2 Samuel 15:1-1 Könige 11:38
- 15.1 Könige 12:10-2 Könige 7:19
- 16.2 Könige 7:20-1 Chronik 22:3
- 17.1 Chronik 22:5-2 Chronik 30:3
- 18.2 Chronik 30:5-Ester 2:13
- 19.Ester 2:22-Hiob 35:13
- 20.Hiob 36:25-Psalmen 69:12
- 21.Psalmen 72:16-Sprüche 17:14
- 22.Sprüche 18:17-Jesaja 5:8
- 23.Jesaja 5:17-Jesaja 40:2
- 24.Jesaja 40:5-Jeremia 2:1
- 25.Jeremia 2:14-Jeremia 28:12
- 26.Jeremia 29:28-Jeremia 51:6
- 27.Jeremia 51:8-Hesekiel 14:16
- 28.Hesekiel 14:18-Hesekiel 34:1
- 29.Hesekiel 34:16-Daniel 6:1
- 30.Daniel 6:15-Obadja 1:1
- 31.Obadja 1:7-Maleachi 2:2
- 32.Maleachi 2:11-Matthäus 13:14
- 33.Matthäus 13:15-Matthäus 24:37
- 34.Matthäus 24:38-Markus 6:14
- 35.Markus 6:15-Markus 14:22
- 36.Markus 14:23-Lukas 6:49
- 37.Lukas 7:2-Lukas 12:38
- 38.Lukas 12:40-Lukas 21:6
- 39.Lukas 21:8-Johannes 5:10
- 40.Johannes 5:13-Johannes 18:5
- 41.Johannes 18:6-Apostelgeschichte 9:15
- 42.Apostelgeschichte 9:18-Apostelgeschichte 23:19
- 43.Apostelgeschichte 23:20-Römer 14:21
- 44.Römer 14:23-1 Korinther 14:13
- 45.1 Korinther 14:23-Galater 4:3
- 46.Galater 4:8-1 Timotheus 5:19
- 47.1 Timotheus 5:25-1 Petrus 4:17
- 48.1 Petrus 5:13-Offenbarung 14:4
- 49.Offenbarung 14:19-Offenbarung 22:20