'Soll' in der Bibel
- 1.1 Mose 2:23-2 Mose 12:13
- 2.2 Mose 12:14-2 Mose 28:38
- 3.2 Mose 29:26-3 Mose 6:12
- 4.3 Mose 6:13-3 Mose 16:33
- 5.3 Mose 16:34-4 Mose 5:19
- 6.4 Mose 5:22-5 Mose 17:6
- 7.5 Mose 17:12-Richter 20:22
- 8.Richter 20:28-1 Könige 9:8
- 9.1 Könige 11:32-Hiob 34:33
- 10.Hiob 35:15-Jesaja 45:24
- 11.Jesaja 46:10-Jeremia 51:26
- 12.Jeremia 51:37-Hesekiel 45:11
- 13.Hesekiel 45:12-Micha 3:12
- 14.Micha 5:2-Lukas 13:18
- 15.Lukas 13:20-Epheser 5:6
- 16.Epheser 5:33-Offenbarung 22:17
Und dieser Tag soll für euch ein Gedächtnistag sein, und ihr sollt an ihm Jahwe ein Fest feiern von Geschlecht zu Geschlecht; als eine Einrichtung auf ewige Zeiten sollt ihr ihn feiern.
Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.
Am ersten Tag aber sollt ihr eine Festversammlung beim Heiligtum und am siebenten Tag eine Festversammlung beim Heiligtum halten. An ihnen soll ganz und gar keine Arbeit verrichtet werden; nur was ein jeder zur Nahrung braucht, darf von euch zubereitet werden.
Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.
Und nehmt ein Büschel Ysop, taucht es in das Blut, das im Becken ist, und streicht etwas von dem Blut im Becken an die Oberschwelle und die beiden Thürpfosten; aber keiner von euch soll zur Thüre seiner Wohnung hinausgehen bis morgens früh.
In einem Hause soll es verzehrt werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinaustragen. Keinen Knochen sollt ihr an ihm brechen.
Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.
Ein und dasselbe Gesetz soll gelten für den Landeseingeborenen, wie für den Fremden, der sich in eurer Mitte aufhält.
Sondere mir alles Erstgeborene als heilig aus, alles was bei den Israeliten zuerst den Mutterschoß durchbricht, es sei Mensch oder Tier; mir soll es gehören.
Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuerte Brote essen; am siebenten Tag aber soll Jahwe ein Fest gefeiert werden.
Und es soll dir sein, wie ein Wahrzeichen an deiner Hand und wie ein Gedenkzeichen an deiner Stirn, damit die Unterweisung Jahwes stets in deinem Munde sei; denn mit gewaltiger Hand hat dich Jahwe aus Ägypten weggeführt.
Und es soll dir wie ein Wahrzeichen an deiner Hand und wie ein Gedenkzeichen an deiner Stirn sein, daß uns Jahwe mit gewaltiger Hand aus Ägypten weggeführt hat.
Du aber hebe deinen Stab empor und recke deine Hand aus über das Meer; so soll es sich zerteilen, und die Israeliten sollen mitten durch das Meer ziehen, als ob sie auf trockenem Lande wären.
Der Feind dachte: Ich will ihnen nachjagen, sie einholen, will Beute verteilen, mich an ihnen letzen. Das Schwert will ich ziehn; ausrotten soll sie meine Hand!
Hierauf befahl ihnen Mose: Niemand soll etwas davon für den folgenden Tag aufheben.
Er jedoch sprach zu ihnen: Das geschieht, weil Jahwe gebietet: Morgen soll Ruhetag, ein Jahwe geweihter Sabbat sein. Was ihr backen wollt, das backt, und was ihr kochen wollt, das kocht; alles aber, was übrig bleibt, thut auf die Seite, um es für morgen aufzubewahren.
Seht doch! Jahwe giebt euch den Sabbat, daher spendet er euch am sechsten Tage Nahrung auf zwei Tage, bleibt ruhig zu Hause; niemand soll am siebenten Tage seine Behausung verlassen.
Hierauf sprach Mose: Folgendes befiehlt Jahwe: Ein ganzer Gomer davon soll aufbewahrt werden von Geschlecht zu Geschlecht, damit sie die Speise sehen, womit ich euch in der Wüste genährt habe, als ich euch aus Ägypten wegführte.
Da rief Mose Jahwe um Hilfe an, indem er sprach: Was soll ich mit diesen Leuten anfangen? Nur wenig fehlt, so werden sie mich steinigen!
Dann will ich dort vor deinen Augen auf den Felsen am Horeb treten. Schlage dann auf den Felsen, so soll Wasser aus ihm hervorsprudeln, so daß die Leute zu trinken haben. Da that Mose so im Beisein der Vornehmen der Israeliten.
damit sie den Leuten jederzeit Recht sprechen. Dann soll jede wichtige Sache vor dich gebracht werden, jede minder wichtige aber sollen sie selbst entscheiden; so wirst du dich entlasten und sie werden dich unterstützen.
Dem Volk aber sollst du ringsum eine Grenze ziehen, indem du gebietest: Hütet euch davor, den Berg hinanzusteigen oder seinem Fuße zu nahe zu kommen; wer irgend dem Berge zu nahe kommt, der soll getötet werden!
Keines Hand darf ihn berühren; denn ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden, sowohl Mensch als Vieh, und das Leben lassen müssen. Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.
Und sie sprachen zu Mose: Sprich du mit uns; wir wollen es gern anhören! Gott selbst aber soll lieber nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben.
Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Wenn er allein eingetreten ist, so soll er auch allein entlassen werden; wenn er ein Weib gehabt hat, so soll auch sein Weib mit ihm zugleich entlassen werden.
Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.
so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.
Wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, so soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln.
Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei werden.
Wer einen anderen schlägt, so daß er stirbt, der soll mit dem Tode bestraft werden.
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Wer einen Israeliten raubt, mag er ihn nun verkaufen, oder mag er noch bei ihm vorgefunden werden -, der soll mit dem Tode bestraft werden.
Wer eine Verwünschung über seinen Vater oder seine Mutter ausspricht, soll mit dem Tode bestraft werden.
so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen.
Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.
Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.
Wenn aber Leute einen Raufhandel haben und dabei ein schwangeres Weib stoßen, so daß eine Fehlgeburt erfolgt, ohne daß weiterer Schaden geschieht, so soll der Thäter eine Buße entrichten, wie sie ihm der Ehemann des Weibes auferlegt, und er soll sie bezahlen nach dem Ausspruch von Schiedsrichtern.
Geschieht aber ein Schaden, so soll einer lassen Leben um Leben,
Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.
Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm ein Lösegeld auferlegt wird, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn ein Knabe oder ein Mädchen gestoßen wird, so soll nach demselben Rechte mit ihm verfahren werden.
so soll der Besitzer der Cisterne den Besitzer desselben mit Geld entschädigen; das tote Tier aber soll ihm selbst gehören.
Wenn es aber bekannt war, daß das Rind schon längst stößig war, und sein Besitzer es nicht sorgfältig gehütet hat, soll er als Ersatz für jenes Rind ein Rind hergeben, das tote aber soll ihm zufallen.
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;
2a Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat, so erwächst für ihn Blutschuld. 2b er muß Ersatz leisten, und wenn er nicht hat, soll er als Entgelt für seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden.
Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.
Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.
Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.
Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.
so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten.
Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.
Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.
Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte, sie ihm zur Frau zu geben, so soll er so viel Silber darwägen, als das Kaufgeld für Jungfrauen beträgt.
Jeder, der mit einem Tiere Unzucht treibt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.
Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tage sollst du es mir darbringen.
Und in Bezug auf alles, was ich euch befohlen habe, nehmt euch wohl in acht! Den Namen anderer Götter erwähnet nicht; er soll dir nicht über die Lippen kommen!
Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen, wie ich es dir befohlen habe, zur Zeit des Monats Abib; denn in ihm bist du aus Ägypten ausgezogen. Vor mir soll man nicht mit leeren Händen erscheinen.
Dreimal im Jahre soll alles, was männlich ist, vor dem Herrn, Jahwe, erscheinen.
Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werden.
Ja mein Engel soll vor dir einherziehen und dich zu den Amoritern, Hethitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern führen, damit ich sie ausrotte.
Mose aber soll allein näher zu Jahwe herantreten, während sie nicht herantreten dürfen, und das Volk soll nicht mit ihm hinaufsteigen.
In den folgenden Dingen soll die Beisteuer bestehen, die ihr von ihnen erheben sollt: in Gold, Silber und Kupfer;
Die Stangen aber sollst du aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen; mit ihnen soll dann der Tisch getragen werden.
Ferner sollst du einen Leuchter von gediegenem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft angefertigt werden, und an ihm sollen sich Blumenkelche - Knollen mit Blüten - befinden.
Du sollst auch sieben Lampen für ihn anfertigen, und man soll ihm die Lampen aufsetzen, damit sie den Platz vor ihm beleuchten.
Ein Talent gediegenen Goldes soll man auf ihn und alle die erwähnten Geräte verwenden.
Jeder Teppich soll 28 Ellen lang und vier Ellen breit sein; alle Teppiche sollen einerlei Maß haben.
Jeder Teppich soll dreißig Ellen lang und vier Ellen breit sein; alle elf Teppiche sollen einerlei Maß haben.
Und was das Überhängen des an den Zeltteppichen Überschüssigen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs auf der Rückseite der Wohnung herabhängen.
Und von dem, was an der Länge der übrigen Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten jedesmal eine Elle über die Langseiten der Wohnung überhängen und diese so bedecken.
Jedes Brett soll zehn Ellen lang und anderthalbe Elle breit sein.
Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; in dieser Weise sollst du alle Bretter der Wohnung anfertigen.
Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.
Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstwirker-Arbeit soll man ihn herstellen mit Keruben.
Es soll aber der Vorhang seine Stelle haben unter den Haken; und hinein hinter den Vorhang sollst du die Lade mit dem Gesetze bringen. So soll euch der Vorhang als eine Scheidewand dienen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Den Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit - viereckig soll der Altar sein - und drei Ellen hoch.
Die westliche Breitseite des Vorhofs aber soll Umhänge von fünfzig Ellen haben, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen.
Und die nach Osten gewendete Breitseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen;
Das Thor des Vorhofs aber soll einen Vorhang haben, zwanzig Ellen breit, von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirker-Arbeit; dazu vier Säulen nebst ihren vier Füßen.
Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen.
Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.
Zwei mit ihm verbundene Schulterstücke soll es haben; an seinen beiden Enden soll es mit ihnen verbunden werden.
Und die Binde, die sich behufs seiner Anlegung an ihm befindet, soll von gleicher Arbeit sein und ein Ganzes mit ihm bilden, aus Gold, blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus.
Diese beiden Steine sollst du auf den Schulterstücken des Schulterkleids befestigen, als Steine des gnädigen Gedenkens an die Israeliten; so soll Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern vor Jahwe tragen, daß ihrer gnädig gedacht werde.
Viereckig soll sie sein, doppelt gelegt, je eine Spanne lang und breit.
Und der Steine sollen entsprechend den Namen der Israels-Söhne zwölf sein, entsprechend ihren Namen; in einem jeden soll der Name eines der zwölf Stämme mittels Siegelstecherarbeit eingegraben sein.
Und man soll die Tasche mit ihren Ringen mittels Schnuren von blauem Purpur an die Ringe des Schulterkleids anketten, so daß sie über der Binde des Schulterkleids liegt; so wird die Tasche unbeweglich auf dem Schulterkleid aufliegen.
Und Aaron soll die Namen der Israels-Söhne an der Orakel-Tasche auf seiner Brust tragen, wenn er hineingeht ins Heiligtum, im Angesicht Jahwes, damit er ihrer allezeit gnädig gedenke.
In die Orakel-Tasche aber sollst du die Urim und die Tummim thun, damit sie auf der Brust Aarons liegen, wenn er hineingeht vor Jahwe, und so soll Aaron das Orakel für die Israeliten beständig vor Jahwe auf seiner Brust tragen.
so, daß sich eine Öffnung für den Kopf in ihm befindet. Diese seine Öffnung soll rings von einem angewebten Saume eingefaßt sein; eine Öffnung, wie die eines Panzerhemdes, soll es haben, damit es nicht zerreißt.
Und Aaron soll es tragen, um den heiligen Dienst zu verrichten, und man soll es klingen hören, wenn er hineingeht ins Heiligtum vor Jahwe und wenn er herauskommt, damit er nicht sterbe.
und sollst es an einer Schnur von blauem Purpur befestigen, damit es sich am Kopfbund befinde; an der Vorderseite des Kopfbundes soll es sich befinden.
Es soll aber auf der Stirn Aarons liegen, damit Aaron so die Verfehlungen in betreff der heiligen Dinge - aller der geweihten Gaben, welche die Israeliten darbringen werden - auf sich nehme. Beständig soll es auf seiner Stirn liegen, damit es sie wohlgefällig mache vor Jahwe.
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- 1.1 Mose 2:23-2 Mose 12:13
- 2.2 Mose 12:14-2 Mose 28:38
- 3.2 Mose 29:26-3 Mose 6:12
- 4.3 Mose 6:13-3 Mose 16:33
- 5.3 Mose 16:34-4 Mose 5:19
- 6.4 Mose 5:22-5 Mose 17:6
- 7.5 Mose 17:12-Richter 20:22
- 8.Richter 20:28-1 Könige 9:8
- 9.1 Könige 11:32-Hiob 34:33
- 10.Hiob 35:15-Jesaja 45:24
- 11.Jesaja 46:10-Jeremia 51:26
- 12.Jeremia 51:37-Hesekiel 45:11
- 13.Hesekiel 45:12-Micha 3:12
- 14.Micha 5:2-Lukas 13:18
- 15.Lukas 13:20-Epheser 5:6
- 16.Epheser 5:33-Offenbarung 22:17