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'Ist' in der Bibel

Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.

Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend

Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.

Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.

Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.

Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.

So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter euch ist.

Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,

Sodann soll Aaron den Bock, der durch das Los für Jahwe bestimmt worden ist, herzubringen und ihn als Sündopfer herrichten.

Der Bock aber, der durch das Los für Asasel bestimmt ward, ist Jahwe lebendig darzustellen, damit man die Sühnegebräuche über ihm vollziehe und ihn dem Asasel in die Wüste schicke.

und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe.

Da soll denn Aaron seine beiden Hände auf sein Haupt legen und bekennen auf ihn alLE Missetat der Kinder Israel und alLE ihre Übertretung in allen ihren Sünden; und soll sie dem Bock auf das Haupt legen und ihn durch einen Mann, der vorhanden ist, in die Wüste laufen lassen,

Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, das der HERR geboten hat:

Und sie sollen ihre Schlachtopfer hinfort nicht mehr den Bocksgestalten opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Solches soll ihnen als eine Satzung für alle Zeiten gelten, die zu beobachten ist von Geschlecht zu Geschlecht.

Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel, oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, der ein Opfer oder Brandopfer tut,

Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebet; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen. Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isset, der soll ausgerottet werden.

Und welche SeeLE ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.

Du sollst deines Vaters Weibes Scham nicht blößen; denn es ist deines Vaters Scham.

Du sollst deiner Schwester Scham, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht blößen.

Du sollst deines Sohns oder deiner Tochter Tochter Scham nicht blößen; denn es ist deine Scham.

Du sollst der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, Scham nicht blößen.

Du sollst deines Vaters Schwester Scham nicht blößen; denn es ist deines Vaters nächste Blutsfreundin.

Du sollst deiner Mutter Schwester Scham nicht blößen denn es ist deiner Mutter nächste Blutsfreundin.

Du sollst deines Vaters Bruders Scham nicht blößen, daß du sein Weib nehmest; denn sie ist deine Base.

Du sollst deines Weibes samt ihrer Tochter Scham nicht blößen, noch ihres Sohns Tochter oder Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu blößen; denn es ist ihre nächste Blutsfreundin, und ist ein Laster.

Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreiniget werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.

und das Land dadurch verunreiniget ist. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie.

An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.

Wird aber jemand am dritten Tage davon essen, so ist er ein Greuel und wird nicht angenehm sein.

Meine Satzungen sollt ihr halten, daß du dein Vieh nicht lassest mit anderlei Tier zu schaffen haben und dein Feld nicht besäest mit mancherlei Samen, und kein Kleid an dich komme, das mit WolLE und Leinen gemenget ist.

Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.

Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.

Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er soll seine Missetat tragen.

Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er hat seines Bruders Scham geblößet.

und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau und noch bei ihm ist und keines Mannes Weib gewesen ist; an der mag er sich verunreinigen.

Welcher Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf des Haupt das Salböl gegossen und seine Hand gefüllet ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht blößen und seine Kleider nicht zerschneiden;

Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die heilige Krone, das Salböl seines Gottes, ist auf ihm. Ich bin der HERR.

Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deines Samens in euren Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot seines Gottes opfere.

Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten. Er sei blind, lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Gliede,

oder höckericht ist, oder ein Fell auf dem Auge hat, oder scheel ist, oder grindicht, oder schäbicht, oder der gebrochen ist.

Aber doch zum Vorhang soll er nicht kommen, noch zum Altar nahen, weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.

Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,

und welcher irgend ein Gewürm anrühret, das ihm unrein ist, oder einen Menschen, der ihm unrein ist, und alles, was ihn verunreiniget:

welche SeeLE der eines anrühret, die ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasserbaden.

Und wenn die Sonne untergegangen, und er rein worden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung.

Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.

Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.

Ist's blind, oder gebrechlich, oder geschlagen, oder dürre, oder räudicht, oder schäbicht, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.

Du sollst auch dem HERRN kein Zerstoßenes, oder Zerriebenes, oder Zerrissenes, oder das verwundet ist, opfern, und sollt in eurem Lande solches nicht tun.

Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.

Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist der große heilige Sabbat, da ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr drinnen tun; denn es ist der Sabbat des HERRN in allen euren Wohnungen.

Und am fünfzehnten desselben Monden ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuert Brot essen.

Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.

Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne Wandel und einen jungen Farren und zween Widder. Das soll des HERRN Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer sein; das ist ein Opfer eines süßen Geruchs dem HERRN.

Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.

Des zehnten Tages in diesem siebenten Monden ist der Versöhnetag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammen kommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern.

Und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage; denn es, ist der Versöhnetag, daß ihr versöhnet werdet vor dem HERRN, eurem Gott.

Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.

Es ist euer großer Sabbat, daß ihr eure Leiber kasteiet. Am neunten Tage des Monden, zu Abend, sollt ihr diesen Sabbat halten, von Abend an bis wieder zu Abend.

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monden ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.

Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

Sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der achte Tag soll auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt, und sollt euer Opfer dem HERRN tun; denn es ist der Versammlungstag; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.

So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monden, wenn ihr das Einkommen vom Lande eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.

und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.

Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen,

Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.

Und sollen Aarons und seiner Söhne sein, die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist sein Allerheiligstes von den Opfern des HERRN zum ewigen Recht.

Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.

Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

Denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen.

Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.

Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.

Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.

Die Städte der Leviten und die Häuser in den Städten, da ihre Habe innen ist, mögen immerdar gelöset werden.

Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein,

Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.

und will euren frechen Stolz brechen und will machen, daß der Himmel über euch wie Eisen und euer Boden wie Erz ist.

das von ihnen verlassen ist und ihm seine Feier gefallen lässet, dieweil es wüste von ihnen liegt, und sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen lassen, darum daß sie meine Rechte verachtet, und ihre SeeLE an meinen Satzungen Ekel gehabt hat.

so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.

Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.

Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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