'Ein' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 27:4
- 2.1 Mose 27:5-2 Mose 2:11
- 3.2 Mose 2:19-2 Mose 29:25
- 4.2 Mose 29:28-3 Mose 10:9
- 5.3 Mose 11:7-3 Mose 25:31
- 6.3 Mose 25:40-4 Mose 19:17
- 7.4 Mose 19:18-5 Mose 9:12
- 8.5 Mose 9:13-5 Mose 33:20
- 9.5 Mose 33:21-1 Samuel 14:48
- 10.1 Samuel 14:50-2 Samuel 12:5
- 11.2 Samuel 12:21-1 Könige 8:19
- 12.1 Könige 8:20-2 Könige 10:12
- 13.2 Könige 10:19-2 Chronik 6:7
- 14.2 Chronik 6:8-Nehemia 8:1
- 15.Nehemia 8:16-Hiob 20:8
- 16.Hiob 20:25-Psalmen 23:5
- 17.Psalmen 24:1-Psalmen 78:69
- 18.Psalmen 79:1-Psalmen 144:4
- 19.Psalmen 144:9-Sprüche 16:27
- 20.Sprüche 16:28-Sprüche 27:12
- 21.Sprüche 27:15-Jesaja 1:3
- 22.Jesaja 1:8-Jesaja 29:17
- 23.Jesaja 29:20-Jesaja 60:14
- 24.Jesaja 60:20-Jeremia 18:22
- 25.Jeremia 19:3-Jeremia 49:22
- 26.Jeremia 49:23-Hesekiel 12:22
- 27.Hesekiel 13:11-Hesekiel 38:6
- 28.Hesekiel 38:15-Hosea 2:3
- 29.Hosea 2:11-Nahum 1:9
- 30.Nahum 2:8-Matthäus 11:7
- 31.Matthäus 11:9-Markus 4:31
- 32.Markus 4:37-Lukas 4:2
- 33.Lukas 4:33-Lukas 18:10
- 34.Lukas 18:17-Johannes 10:2
- 35.Johannes 10:9-Apostelgeschichte 11:5
- 36.Apostelgeschichte 11:24-Römer 11:17
- 37.Römer 11:23-2 Korinther 12:7
- 38.2 Korinther 12:11-Hebräer 3:12
- 39.Hebräer 4:12-1 Johannes 2:22
- 40.1 Johannes 3:3-Offenbarung 22:16
Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäuet nicht; darum soll es euch unrein sein.
Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art;
Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.
Und ob ein solch Aas fieLE auf Samen, den man gesät hat, so ist er doch rein.
Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fieLE danach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.
Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen möget: wer das Aas anrühret, der ist unrein bis an den Abend.
Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.
Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
Ist's aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals.
Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,
und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,
und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.
Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.
Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl
und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;
ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN.
Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.
Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.
Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HERRN über dem Fluß ihrer Unreinigkeit.
und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
Und soll das Los werfen über die zween Böcke, ein Los dem HERRN und das andere dem ledigen Bock.
Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oder fremd unter euch.
Darum soll's euch der größte Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib demütigen. Ein ewig Recht sei das!
Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.
Das soll euch ein ewiges Recht sein, daß ihr die Kinder Israel versöhnet von allen ihren Sünden im Jahr einmal Und Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte.
und mitnichten ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie huren. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel, oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, der ein Opfer oder Brandopfer tut,
Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel, oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk rotten.
Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling unter euch, der ein Tier oder Vogel fähet auf der Jagd, das man isset, der soll desselben Blut vergießen und mit Erde zuscharren.
Und welche SeeLE ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
Du sollst deines Weibes samt ihrer Tochter Scham nicht blößen, noch ihres Sohns Tochter oder Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu blößen; denn es ist ihre nächste Blutsfreundin, und ist ein Laster.
Du sollst nicht bei Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel.
Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreiniget werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.
Ein jeglicher fürchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine Feiertage; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Wird aber jemand am dritten Tage davon essen, so ist er ein Greuel und wird nicht angenehm sein.
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.
Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.
Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnet, seines Samens dem Molech gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.
Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.
Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößet ihre Scham und decket ihren Brunnen auf, und sie entblößet den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk gerottet werden.
Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen.
Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,
Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben, man soll sie steinigen. Ihr Blut sei auf ihnen!
Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks verunreinigen,
Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deines Samens in euren Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot seines Gottes opfere.
Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten. Er sei blind, lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Gliede,
oder höckericht ist, oder ein Fell auf dem Auge hat, oder scheel ist, oder grindicht, oder schäbicht, oder der gebrochen ist.
und welcher irgend ein Gewürm anrühret, das ihm unrein ist, oder einen Menschen, der ihm unrein ist, und alles, was ihn verunreiniget:
Ein Aas, und was von wilden Tieren zerrissen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde denn ich bin der HERR.
Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei irgend ihr Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei,
das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
Es sei ein Ochse oder Lamm, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.
Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das für euch angenehm sei,
Und sollt des Tages, da eure Garbe gewebet wird, ein Brandopfer dem HERRN tun von einem Lamm, das ohne Wandel und jährig sei,
samt dem Speisopfer, zwo Zehnten Semmelmehl mit Öl gemenget, zum Opfer dem HERRN eines süßen Geruchs; dazu das Trankopfer, ein Viertel Hin Weins.
Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringet. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne Wandel und einen jungen Farren und zween Widder. Das soll des HERRN Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer sein; das ist ein Opfer eines süßen Geruchs dem HERRN.
Und sollt diesen Tag ausrufen, denn er soll unter euch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll ein ewiges Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
Das sind die Feste des HERRN, die ihr sollt für heilig halten, daß ihr zusammenkommt und dem HERRN Opfer tut, Brandopfer, Speisopfer, Trankopfer und andere Opfer, ein jegliches nach seinem Tage,
Und sollt also dem HERRN des Jahrs das Fest halten sieben Tage. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monden also feiern.
außen vor dem Vorhang des Zeugnisses in der Hütte des Stifts. Und Aaron soll's zurichten des Abends und des Morgens vor dem HERRN täglich. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen.
Und sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; zwo Zehnten soll ein Kuchen haben.
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein.
Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:
Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,
Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.
Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.
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- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 27:4
- 2.1 Mose 27:5-2 Mose 2:11
- 3.2 Mose 2:19-2 Mose 29:25
- 4.2 Mose 29:28-3 Mose 10:9
- 5.3 Mose 11:7-3 Mose 25:31
- 6.3 Mose 25:40-4 Mose 19:17
- 7.4 Mose 19:18-5 Mose 9:12
- 8.5 Mose 9:13-5 Mose 33:20
- 9.5 Mose 33:21-1 Samuel 14:48
- 10.1 Samuel 14:50-2 Samuel 12:5
- 11.2 Samuel 12:21-1 Könige 8:19
- 12.1 Könige 8:20-2 Könige 10:12
- 13.2 Könige 10:19-2 Chronik 6:7
- 14.2 Chronik 6:8-Nehemia 8:1
- 15.Nehemia 8:16-Hiob 20:8
- 16.Hiob 20:25-Psalmen 23:5
- 17.Psalmen 24:1-Psalmen 78:69
- 18.Psalmen 79:1-Psalmen 144:4
- 19.Psalmen 144:9-Sprüche 16:27
- 20.Sprüche 16:28-Sprüche 27:12
- 21.Sprüche 27:15-Jesaja 1:3
- 22.Jesaja 1:8-Jesaja 29:17
- 23.Jesaja 29:20-Jesaja 60:14
- 24.Jesaja 60:20-Jeremia 18:22
- 25.Jeremia 19:3-Jeremia 49:22
- 26.Jeremia 49:23-Hesekiel 12:22
- 27.Hesekiel 13:11-Hesekiel 38:6
- 28.Hesekiel 38:15-Hosea 2:3
- 29.Hosea 2:11-Nahum 1:9
- 30.Nahum 2:8-Matthäus 11:7
- 31.Matthäus 11:9-Markus 4:31
- 32.Markus 4:37-Lukas 4:2
- 33.Lukas 4:33-Lukas 18:10
- 34.Lukas 18:17-Johannes 10:2
- 35.Johannes 10:9-Apostelgeschichte 11:5
- 36.Apostelgeschichte 11:24-Römer 11:17
- 37.Römer 11:23-2 Korinther 12:7
- 38.2 Korinther 12:11-Hebräer 3:12
- 39.Hebräer 4:12-1 Johannes 2:22
- 40.1 Johannes 3:3-Offenbarung 22:16