'Hat' in der Bibel
- 1.1 Mose 2:3-1 Mose 50:20
- 2.1 Mose 50:24-3 Mose 10:6
- 3.3 Mose 10:11-4 Mose 6:11
- 4.4 Mose 6:14-5 Mose 4:3
- 5.5 Mose 4:5-5 Mose 21:5
- 6.5 Mose 21:15-Richter 6:29
- 7.Richter 6:30-1 Samuel 23:11
- 8.1 Samuel 23:22-1 Könige 3:6
- 9.1 Könige 3:14-2 Könige 18:22
- 10.2 Könige 18:25-Esra 9:9
- 11.Esra 9:13-Psalmen 32:10
- 12.Psalmen 33:10-Psalmen 129:4
- 13.Psalmen 132:11-Prediger 9:7
- 14.Prediger 9:9-Jesaja 43:8
- 15.Jesaja 43:12-Jeremia 25:4
- 16.Jeremia 25:5-Hesekiel 18:18
- 17.Hesekiel 18:21-Amos 6:8
- 18.Amos 7:11-Markus 5:19
- 19.Markus 5:30-Lukas 20:28
- 20.Lukas 20:37-Johannes 11:36
- 21.Johannes 11:37-Apostelgeschichte 19:26
- 22.Apostelgeschichte 19:35-1 Korinther 15:15
- 23.1 Korinther 15:24-1 Timotheus 5:8
- 24.1 Timotheus 5:10-2 Petrus 1:14
- 25.2 Petrus 1:17-Offenbarung 22:6
und sollt die Israeliten alle die Satzungen lehren, die ihnen Jahwe durch Mose verkündigt hat.
Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat.
Warum habt ihr denn das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und er hat es euch verliehen, um die Verschuldung der Gemeinde hinwegzuschaffen und ihnen Sühne vor Jahwe zu erwirken.
Dagegen dürft ihr von den Tieren, welche wiederkäuen und welche gespaltene Klauen haben, die nachfolgenden nicht essen: Das Kamel, denn es ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat es euch zu gelten;
den Klippdachs, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
den Hasen, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
das Schwein, denn es hat zwar völlig durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer - als unrein hat es euch zu gelten.
Alles aber, sowohl im Meer, als in den Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat, unter allem, was im Wasser wimmelt, und unter allen Lebewesen, die sich im Wasser befinden, soll euch ein Greuel sein.
durch jedes Tier, welches gespaltene, aber doch nicht völlig durchgespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut. Als unrein sollen sie euch gelten; jeder, der sie berührt, wird unrein.
Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein.
Wenn aber der Ausschlag nach der Zeit, wo er sich dem Priester gezeigt hat, um rein zu werden, immer weiter auf der Haut um sich greift, und er sich dem Priester abermals zeigt,
und der Priester wahrnimmt, daß der Ausschlag auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut,
Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein.
und der Priester besieht ihn und findet, daß der böse Grind weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst nach dem goldgelben Haar zu suchen - er ist unrein.
ein solcher ist aussätzig. Er ist unrein; der Priester soll ihn ohne weiteres für unrein erklären: er hat das Übel auf seinem Haupte.
Es soll aber der Aussätzige, der das Übel an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, sein Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und "unrein! unrein!" rufen.
Die ganze Zeit, in der er das Übel an sich hat, bleibt er unrein. Unrein ist er; abgesondert muß er wohnen: außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.
Und wenn der Priester die betroffene Stelle besichtigt hat, so schließe er das vom Ausschlage betroffene sieben Tage ein.
Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein,
Wenn es aber der Priester besieht und findet, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe ober dem Gewirke über irgend welchem ledernen Gegenstande nicht um sich gegriffen hat,
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.
Die Kleider aber oder Gewebe oder Gewirke oder ledernen Gegenstände jeder Art, von denen der Ausschlag, nachdem man sie gewaschen hat, verschwunden ist, müssen nochmals gewaschen werden, so werden sie rein sein.
Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen; und wenn ihm so der Priester Sühne geschafft hat, wird er rein werden.
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
Wenn dann der Aussatz abermals am Hause hervorbricht, nachdem man die Steine herausgerissen, das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
so soll der Priester hineingehen, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz weiter um sich gegriffen hat am Hause, so ist es ein bösartiger Aussatz an dem Hause: dasselbe ist unrein.
Und wer in dem Hause geschlafen hat, der muß seine Kleider waschen; und wer in dem Hause gegessen hat, der muß seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineinkommen und bei der Besichtigung finden sollte, daß der Aussatz nicht weiter am Hause um sich gegriffen hat, nachdem das Haus neu beworfen war, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: wenn irgend jemand an seiner Scham einen Fluß hat, so ist solches ein unreiner Fluß.
Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.
Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
und in betreff derjenigen, die an ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit leidet, und dessen, der einen Fluß hat, es sei ein Mann oder ein Weib, sowie dessen, der bei einer Unreinen liegt.
einen heiligen linnenen Leibrock muß er anhaben, linnene Beinkleider müssen seine Scham bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden. Heilige Kleider sind es - er soll sie anlegen, nachdem er seinen Leib gebadet hat.
Wenn er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet hat, so bringe er den lebendigen Bock herzu.
Und der, welcher den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.
Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.
Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist's, was Jahwe geboten hat:
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,
Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, die dein Vater erzeugt hat - du darfst ihre Scham nicht entblößen; sie ist deine Schwester.
daß nicht etwa das Land euch ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespieen hat, das vor euch war.
Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
und der Priester soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder vor Jahwe Sühne schaffen wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm dann die Sünde, die er begangen hat, vergeben werden.
Richtige Wage, richtige Gewichtsteine, richtiges Epha und richtiges Hin sollt ihr führen; ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat.
Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm.
Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.
Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.
Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein.
Darum sprach ich zu euch: Ihr sollt ihren Boden zu eigen bekommen, und ich will ihn euch zum Besitze geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt, ich, Jahwe, euer Gott, der euch ausgesondert hat von den Völkern.
Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.
Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet
Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
der euch weggeführt hat aus Ägypten, um euer Gott zu sein - ich, Jahwe!
Und wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen - Leben um Leben.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man thun, wie er gethan hat:
Wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.
so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, damit ihr nicht länger ihre Sklaven wäret; ich zerbrach die Stangen eures Jochs und ließ euch aufrecht einhergehn.
Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben - die Ruhe, die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr noch darin wohntet.
Das sind die Satzungen und Rechte und Weisungen, die Jahwe auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Israeliten zu Recht bestehen sollten.
Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.
sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.
Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward,
und es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, so daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, indem sie sich verunreinigt hat - oder auch, es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -,
Sodann nehme der Priester die Beschwörung mit ihr vor und spreche zu dem Weibe: Wenn dir niemand beigewohnt hat und du dich nicht vergangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann verletzt hast, so soll dir dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs nicht schaden.
Wenn du dich aber vergangen und die Pflicht gegen deinen Mann verletzt und dich verunreinigt hast, und sich irgend jemand außer deinem Manne fleischlich mit dir vermischt hat -.
Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden.
Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.
Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren.
Und der Priester richte die eine her zu einem Sündopfer, die andere zu einem Brandopfer und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich durch die Verunreinigung an der Leiche versündigt hat; sodann soll er am gleichen Tage sein Haupt aufs neue für geheiligt erklären,
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- 1.1 Mose 2:3-1 Mose 50:20
- 2.1 Mose 50:24-3 Mose 10:6
- 3.3 Mose 10:11-4 Mose 6:11
- 4.4 Mose 6:14-5 Mose 4:3
- 5.5 Mose 4:5-5 Mose 21:5
- 6.5 Mose 21:15-Richter 6:29
- 7.Richter 6:30-1 Samuel 23:11
- 8.1 Samuel 23:22-1 Könige 3:6
- 9.1 Könige 3:14-2 Könige 18:22
- 10.2 Könige 18:25-Esra 9:9
- 11.Esra 9:13-Psalmen 32:10
- 12.Psalmen 33:10-Psalmen 129:4
- 13.Psalmen 132:11-Prediger 9:7
- 14.Prediger 9:9-Jesaja 43:8
- 15.Jesaja 43:12-Jeremia 25:4
- 16.Jeremia 25:5-Hesekiel 18:18
- 17.Hesekiel 18:21-Amos 6:8
- 18.Amos 7:11-Markus 5:19
- 19.Markus 5:30-Lukas 20:28
- 20.Lukas 20:37-Johannes 11:36
- 21.Johannes 11:37-Apostelgeschichte 19:26
- 22.Apostelgeschichte 19:35-1 Korinther 15:15
- 23.1 Korinther 15:24-1 Timotheus 5:8
- 24.1 Timotheus 5:10-2 Petrus 1:14
- 25.2 Petrus 1:17-Offenbarung 22:6