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'Hat' in der Bibel

Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.

Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.

Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen; und wenn ihm so der Priester Sühne geschafft hat, wird er rein werden.

und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,

Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,

Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,

so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.

Und wer in dem Hause geschlafen hat, der muß seine Kleider waschen; und wer in dem Hause gegessen hat, der muß seine Kleider waschen.

Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.

Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.

Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.

Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.

Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.

Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.

Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.

Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.

Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,

und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

einen heiligen linnenen Leibrock muß er anhaben, linnene Beinkleider müssen seine Scham bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden. Heilige Kleider sind es - er soll sie anlegen, nachdem er seinen Leib gebadet hat.

Danach soll er den Bock, des Volks Sündopfer, schlachten und seines Bluts hineinbringen hinter den Vorhang; und soll mit seinem Blut tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und damit auch sprengen vorne gegen den Gnadenstuhl;

Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.

Der aber den ledigen Bock hat ausgeführet, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und danach ins Lager kommen.

Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.

Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, das der HERR geboten hat:

und nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringet, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Bluts schuldig sein, als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, die dein Vater erzeugt hat - du darfst ihre Scham nicht entblößen; sie ist deine Schwester.

auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreiniget, gleichwie es die Heiden hat ausgespeiet, die vor euch waren.

Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.

Und der Priester soll ihn versöhnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN über der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott gnädig sein über seine Sünde, die er getan hat.

Rechte Waage, rechte Pfunde, rechte Scheffel, rechte Kannen sollen bei euch sein; denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführet hat,

Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk rotten, daß er dem Molech seines Samens gegeben und mein Heiligtum verunreiniget und meinen heiligen Namen entheiliget hat.

Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der seines Samens dem Molech gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,

Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vaters Scham geblößet hat, die sollen beide des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.

Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er soll seine Missetat tragen.

Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.

Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen.

Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Vetters Scham geblößet; sie sollen ihre Sünde tragen: ohne Kinder sollen sie sterben.

Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er hat seines Bruders Scham geblößet.

Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,

Wenn eines Priesters Tochter anfähet zu huren, die soll man mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater geschändet.

Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.

Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.

Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet

oder höckericht ist, oder ein Fell auf dem Auge hat, oder scheel ist, oder grindicht, oder schäbicht, oder der gebrochen ist.

Welcher nun von Aarons, des Priesters Samen einen Fehl an ihm hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Opfer des HERRN; denn er hat einen Fehl, darum soll er zu den Broten seines Gottes nicht nahen, daß er sie opfere.

Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.

So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR.

Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,

oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -

wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.

Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen.

Alles, was einen Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird für euch nicht angenehm sein.

Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.

Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.

Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand neben dem Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl, darum wird es nicht angenehm sein für euch.

Und wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen - Leben um Leben.

Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan hat:

Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzet, so soll man ihm wieder tun.

Wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.

Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,

so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.

Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.

Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.

Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,

Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.

Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.

Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ihr nicht ihre Knechte wäret, und habe euer Joch zerbrochen und habe euch aufgerichtet wandeln lassen.

Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben - die Ruhe, die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr noch darin wohntet.

das von ihnen verlassen ist und ihm seine Feier gefallen lässet, dieweil es wüste von ihnen liegt, und sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen lassen, darum daß sie meine Rechte verachtet, und ihre SeeLE an meinen Satzungen Ekel gehabt hat.

Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm und den Kindern Israel gestellet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses.

Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.

Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.

So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.

Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;

Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.

sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.

Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,

Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.

Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.

sollst du je fünf Silberlinge nehmen von Haupt zu Haupt nach dem Lot des Heiligtums (zwanzig Gera hat ein Lot) {~}

Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündiget, so hat die Seele eine Schuld auf ihr;

Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.

so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward,

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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