'Wenn' in der Bibel
Wenn ihr die Hebräerinnen entbindet, so sollt ihr auf den Gebärstuhl sehen: wenn es ein Knäblein ist, so sollt ihr es ums Leben bringen; wenn es aber ein Mädchen ist, so mag es am Leben bleiben.
Und die Tochter des Pharao sprach zu ihr: Wenn du dieses Knäblein mitnimmst und es für mich säugst, so will ich dir den Lohn dafür bezahlen! Da nahm das Weib das Knäblein und säugte es.
Da sprach er: Ich bin ja mit dir! Und dies soll für dich das Wahrzeichen sein, daß ich dich sende: wenn du das Volk aus Ägypten wegführst, werdet ihr Gott auf diesem Berge verehren.
Und Mose sprach zu Gott: Wenn ich nun aber zu den Israeliten komme und ihnen sage: der Gott eurer Väter hat mich zu euch gesandt, und sie mich fragen: wie heißt er? was soll ich ihnen antworten?
Aber ich weiß, daß der König von Ägypten euch nicht gestatten wird, wegzuziehen, wenn nicht durch Zwang.
Auch werde ich diesem Volke bei den Ägyptern Ansehen verschaffen, damit, wenn ihr wegzieht, ihr nicht mit leeren Händen wegzieht.
Mose aber entgegnete: Wenn sie mir nun aber nicht glauben und mir nicht folgen wollen, sondern sagen: Jahwe ist dir nicht erschienen?
Und wenn sie dir nicht glauben und auf das erste Wunderzeichen hin nicht folgen, so werden sie auf das zweite Wunderzeichen hin glauben.
Wenn sie aber auch auf diese beiden Wunderzeichen hin nicht glauben und dir nicht folgen wollen, so sollst du etwas Wasser aus dem Nil schöpfen und es auf den Boden gießen; dann soll sich das Wasser, das du aus dem Nile schöpfest, auf dem Boden in Blut verwandeln.
Da wurde Jahwe zornig über Mose und sprach: Ist denn nicht Aaron, dein Bruder, der Levit, da? Von dem weiß ich, daß er gar wohl reden kann. Zudem wird er dir entgegen kommen und eine große Freude haben, wenn er dich erblickt.
Hierauf sprach Jahwe zu Mose: Wenn du nach Ägypten zurückkehrst, so habe acht: alle die Wunderthaten, die ich in deine Macht lege, sollst du vor dem Pharao ausführen; ich aber werde seinen Sinn verhärten, so daß er das Volk nicht wird ziehen lassen.
Ich befehle dir hiermit: Laß meinen Sohn ziehen, damit er mich verehre; wenn du dich aber weigerst, ihn ziehen zu lassen, so werde ich deinen erstgeborenen Sohn sterben lassen!
Dann sollen die Ägypter erkennen, daß ich Jahwe bin, wenn ich die Ägypter meine Macht fühlen lasse und die Israeliten aus ihrer Mitte hinwegführe.
Wenn euch der Pharao auffordert: verrichtet ein Wunder! so sollst du Aaron gebieten: Auf, wirf deinen Stab vor den Pharao hin, so wird er sich in eine große Schlange verwandeln.
Begieb dich morgen früh zum Pharao und tritt ihm, wenn er hingeht ans Wasser, am Ufer des Nils entgegen mit dem Stabe, der sich in eine Schlange verwandelt hat, in der Hand,
Wenn du dich aber weigerst, es ziehen zu lassen, so werde ich über dein ganzes Land eine Froschplage bringen.
Hierauf befahl Jahwe Mose: Tritt morgen früh vor den Pharao, wenn er ans Wasser geht, und sprich zu ihm: So gebietet Jahwe: Laß mein Volk ziehen, damit es mich verehre!
Denn wenn du mein Volk nicht ziehen lässest, so will ich über dich, deine Höflinge, deine Unterthanen und deine Paläste Hundsfliegen kommen lassen; die Wohnungen der Ägypter sollen voll von Hundsfliegen sein, ja selbst der Boden, auf dem sie stehen.
Mose aber erwiderte: es geht nicht an, daß wir so thun; denn wir bringen Jahwe, unserem Gott, Opfer, die den Ägyptern ein Greuel sind. Wenn wir nun vor der Ägypter Augen Opfer bringen wollten, die ihnen ein Greuel sind, werden sie uns da nicht steinigen?
Denn wenn du dich weigerst, sie ziehen zu lassen, und sie noch ferner zurückhältst,
Mose antwortete ihm: Wenn ich zur Stadt hinausgehe, will ich meine Hände zu Jahwe ausbreiten; so sollen die Donnerschläge aufhören und der Hagel nicht mehr fallen, damit du erkennst, daß Jahwe die Erde gehört.
Denn wenn du dich weigerst, mein Volk ziehen zu lassen, so will ich morgen Heuschrecken in dein Land einfallen lassen,
Da erwiderte er ihnen: Nun wohl! Jahwe sei mit euch, wenn ich euch mit eueren kleinen Kindern zusammen ziehen lasse; wahrlich, ihr habt Böses im Sinne.
Und der Pharao sprach zu ihm: Fort mit dir! Hüte dich, mir nochmals unter die Augen zu kommen; denn wenn du mir unter die Augen kommst, mußt du sterben.
Hierauf sprach Jahwe zu Mose: Noch eine einzige Plage will ich über den Pharao und die Ägypter ergehen lassen; dann wird er euch von hier wegziehen lassen. Wenn er euch gänzlich entläßt, wird er euch sogar gewaltsam von hier wegtreiben.
Wenn aber die Familie zu klein ist für ein Lamm, so soll er mit seinem Nachbar, der seinem Hause zunächst wohnt, je nach dem Betrage der Seelenzahl eines anschaffen; für so viele, als es aufzuzehren vermögen, sollt ihr ein Lamm rechnen.
Und das Blut an den Häusern, in denen ihr seid, soll als Merkmal zu eueren Gunsten dienen; denn wenn ich das Blut erblicke, will ich schonend an euch vorübergehen und es soll euch kein Leid und Verderben treffen, wenn ich den Schlag gegen Ägypten führe.
Denn Jahwe wird durchziehen, um gegen die Ägypter einen Schlag zu führen; wenn er dann das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Thürpfosten erblickt, wird Jahwe schonend an jener Thüre vorübergehen und dem Verderben nicht gestatten, euere Wohnungen zu betreten, um jemand heimzusuchen.
Wenn ihr nun in das Land kommt, das euch Jahwe zu eigen geben wird, wie er verheißen hat, so sollt ihr diesen gottesdienstlichen Brauch beobachten.
Und wenn euere Kinder euch dann fragen: Was habt ihr da für einen Brauch?
Jeder um Geld erkaufte Sklave aber darf dann mitessen, wenn man ihn beschnitten hat.
Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.
Wenn dich nun Jahwe in das Land der Kanaaniter, Hethiter, Amoriter, Heviter und Jebusiter bringen wird, welches dir zu verleihen er deinen Ahnen zugeschworen hat, ein Land, welches von Milch und Honig überfließe, so sollst du diesen gottesdienstlichen Brauch in eben diesem Monat beobachten.
Wenn dich aber Jahwe, wie er es dir und deinen Ahnen zugeschworen hat, in das Land der Kanaaniter bringen und dir dasselbe verleihen wird,
Und wenn dich dein Sohn einst fragen wird: Was bedeutet dies? so sollst du ihm antworten: Mit gewaltiger Hand hat uns Jahwe aus Ägypten, dem Lande, wo wir Sklaven waren, hinweggeführt.
Als aber der Pharao das Volk hatte ziehen lassen, führte sie Gott nicht auf dem Wege nach dem Lande der Philister, obwohl dies der nächste gewesen wäre; denn Gott dachte: es könnte das Volk reuen, wenn es Kämpfe zu bestehen hätte, und sie könnten nach Ägypten zurückkehren wollen;
Mose aber nahm die Gebeine Josephs mit; denn dieser hatte die Söhne Israels mit schwerem Eide verpflichtet: Wenn Gott sich dereinst eurer annehmen wird, müßt ihr meine Gebeine von hier mit euch nehmen.
damit die Ägypter erkennen, daß ich Jahwe bin, wenn ich meine Macht erweise am Pharao und an seinem ganzen Heer, an seinen Streitwagen und Reitern.
und mit deiner gewaltigen Majestät schlägst du deine Gegner zu Boden. Wenn du deinen Grimm loslässest, verzehrt er sie wie Strohhalme.
indem er sprach: Wenn du den Worten Jahwes, deines Gottes, treulich gehorchst und thust, was vor seinen Augen recht ist, und seinen Befehlen Folge leistest und alle seine Satzungen beobachtest, so werde ich keines der Leiden, von denen ich die Ägypter befallen ließ, dich befallen lassen, sondern ich, Jahwe, werde dein Arzt sein.
Wenn sie dann aber am sechsten Tage zubereiten, was sie heimbringen, so wird es doppelt so viel sein, als was sie sonst alltäglich einsammeln.
Und sie sammelten es jeden Morgen früh ein, jeder nach seinem Bedürfnis. Wenn aber die Sonne heiß schien, zerschmolz es.
Wenn nun Mose seine Arme erhob, so hatten die Israeliten die Oberhand; wenn er jedoch seine Arme sinken ließ, so hatten die Amalekiter die Oberhand.
Wenn sie eine Rechtssache haben, kommen sie zu mir, damit ich entscheide, wer von beiden Recht hat, und verkündige die Rechtssprüche und Entscheide Gottes.
Wenn du dies so anordnest, und Gott es dir befiehlt, so wirst du es aushalten können, und alle diese Leute werden befriedigt zu ihrer Behausung zurückkehren.
Wenn ihr nun auf mich hören und die von mir festgesetzten Ordnungen beobachten wollt, so sollt ihr unter allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn mir gehört die ganze Erde.
Hierauf sprach Jahwe zu Mose: Ich werde alsbald zu dir kommen in dichtem Gewölk, damit das Volk es höre, wenn ich mit dir rede, sowie auf ewige Zeiten an dich glaube. Mose aber berichtete Jahwe die Rede des Volks.
Keines Hand darf ihn berühren; denn ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden, sowohl Mensch als Vieh, und das Leben lassen müssen. Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.
Wenn du mir aber einen Altar aus Steinen errichtest, so darfst du ihn nicht aus behauenen Steinen aufbauen, denn wenn du sie mit eisernen Werkzeugen bearbeitest, entweihst du sie.
Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Wenn er allein eingetreten ist, so soll er auch allein entlassen werden; wenn er ein Weib gehabt hat, so soll auch sein Weib mit ihm zugleich entlassen werden.
Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.
Wenn jedoch der Sklave erklären sollte: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb und mag nicht frei werden,
Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.
Wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, so soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln.
Wenn er sich eine andere nimmt, darf er jener nichts von dem abbrechen, was sie an Fleischnahrung, Kleidung und Beiwohnung zu beanspruchen hat.
Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei werden.
Wenn er es aber nicht vorsätzlich gethan, sondern Gott es durch ihn so gefügt hat, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er flüchten kann.
Wenn aber einer gegen den anderen eine offenbare Frevelthat begeht, indem er ihn auf hinterlistige Weise totschlägt, so sollst du ihn sogar von meinem Altare wegholen, damit er hingerichtet werde.
Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,
so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen.
Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.
Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.
Wenn aber Leute einen Raufhandel haben und dabei ein schwangeres Weib stoßen, so daß eine Fehlgeburt erfolgt, ohne daß weiterer Schaden geschieht, so soll der Thäter eine Buße entrichten, wie sie ihm der Ehemann des Weibes auferlegt, und er soll sie bezahlen nach dem Ausspruch von Schiedsrichtern.
Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.
Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm ein Lösegeld auferlegt wird, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn ein Knabe oder ein Mädchen gestoßen wird, so soll nach demselben Rechte mit ihm verfahren werden.
Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.
Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,
Wenn jemandes Rind das Rind eines andern totstößt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös dafür unter sich teilen; auch das tote sollen sie unter sich teilen.
Wenn es aber bekannt war, daß das Rind schon längst stößig war, und sein Besitzer es nicht sorgfältig gehütet hat, soll er als Ersatz für jenes Rind ein Rind hergeben, das tote aber soll ihm zufallen.
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;
Wenn der Dieb beim nächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird, so erwächst für den Totschläger keine Blutschuld.
2a Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat, so erwächst für ihn Blutschuld. 2b er muß Ersatz leisten, und wenn er nicht hat, soll er als Entgelt für seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden.
Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.
Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.
Wenn Feuer auskommt und das Gestrüpp ergreift, hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfrüchte verbrennen, so muß der, welcher den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.
Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.
Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.
Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.
Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,
so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten.
Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.
Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist, und er es zum Beweise beibringen kann, braucht er für das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten.
Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.
Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist, braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er aber ein Löhner, so kommt es auf seinen Lohn.
Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.
Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte, sie ihm zur Frau zu geben, so soll er so viel Silber darwägen, als das Kaufgeld für Jungfrauen beträgt.
Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.
Denn wenn du sie bedrückst, und sie dann um Hilfe zu mir schreit, so werde ich ihren Hilferuf sicher erhören
Wenn du jemand aus meinem Volk, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihst, so behandle ihn nicht wie ein Wucherer; ihr sollt ihm keine Zinsen auferlegen.
Wenn du einem das Obergewand als Pfand wegnimmst, so sollst du es ihm bis Sonnenuntergang zurückgeben.
Denn sein Mantel ist ja seine einzige Körperdecke; womit könnte er sich sonst auf seinem Lager zudecken? Wenn er mich aber um Hilfe anruft, so will ich ihn erhören; denn ich bin barmherzig.
Du sollst nicht die Partei des Angesehenen ergreifen, wenn er eine Rechtssache hat.
Wenn du einen deinem Feinde gehörenden Ochsen oder Esel findest, der sich verirrt hat, so sollst du ihm denselben zurückbringen.
Wenn du siehst, daß der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, so gehe nicht etwa an ihm vorüber, sondern hilf ihm, den Esel zu befreien.