'Wenn' in der Bibel
Wenn ihr den ebräischen Weibern helfet und auf dem Stuhl sehet, daß es ein Sohn ist, so tötet ihn; ist's aber eine Tochter, so lasset sie leben.
Und die Tochter des Pharao sprach zu ihr: Wenn du dieses Knäblein mitnimmst und es für mich säugst, so will ich dir den Lohn dafür bezahlen! Da nahm das Weib das Knäblein und säugte es.
Er sprach: Ich will mit dir sein. Und das soll dir das Zeichen sein, daß ich dich gesandt habe: Wenn du mein Volk aus Ägypten geführet hast, werdet ihr Gott opfern auf diesem Berge.
Mose sprach zu Gott: Siehe, wenn ich zu den Kindern Israel komme und spreche zu ihnen: Der Gott eurer Väter hat mich zu euch gesandt, und sie mir sagen werden: Wie heißt sein Name? was soll ich ihnen sagen?
Und wenn sie deine Stimme hören, so sollst du und die Ältesten in Israel hineingehen zum Könige in Ägypten und zu ihm sagen: Der HERR, der Ebräer Gott, hat uns gerufen. So laß uns nun gehen drei Tagesreisen in die Wüste, daß wir opfern dem HERRN, unserm Gott.
Aber ich weiß, daß der König von Ägypten euch nicht gestatten wird, wegzuziehen, wenn nicht durch Zwang.
Und ich will diesem Volk Gnade geben vor den Ägyptern, daß, wenn ihr ausziehet, nicht leer ausziehet;
Mose aber entgegnete: Wenn sie mir nun aber nicht glauben und mir nicht folgen wollen, sondern sagen: Jahwe ist dir nicht erschienen?
Wenn sie dir nun nicht werden glauben noch deine Stimme hören bei einem Zeichen, so werden sie doch glauben deiner Stimme bei dem andern Zeichen.
Wenn sie aber diesen zweien Zeichen nicht glauben werden noch deine Stimme hören, so nimm des Wassers aus dem Strom und geuß es auf das trockne Land, so wird dasselbe Wasser, das du aus dem Strom genommen hast, Blut werden auf dem trocknen Lande.
Da ward der HERR sehr zornig über Mose und sprach: Weiß ich denn nicht, daß dein Bruder Aaron aus dem Stamm Levi beredt ist? Und siehe, er wird herausgehen dir entgegen, und wenn er dich siehet, wird er sich von Herzen freuen.
Und der HERR sprach zu Mose: Siehe zu, wenn du wieder nach Ägypten kommst, daß du alle die Wunder tust vor Pharao, die ich dir in deine Hand gegeben habe; ich aber will sein Herz verstocken, daß er das Volk nicht lassen wird.
Ich befehle dir hiermit: Laß meinen Sohn ziehen, damit er mich verehre; wenn du dich aber weigerst, ihn ziehen zu lassen, so werde ich deinen erstgeborenen Sohn sterben lassen!
Und die Ägypter sollen's inne werden, daß ich der HERR bin, wenn ich nun meine Hand ausstrecke über Ägypten und die Kinder Israel von ihnen wegführen werde.
Wenn Pharao zu euch sagen wird: Beweiset eure Wunder, so sollst du zu Aaron sagen: Nimm deinen Stab und wirf ihn vor Pharao, daß er zur Schlange werde.
Begieb dich morgen früh zum Pharao und tritt ihm, wenn er hingeht ans Wasser, am Ufer des Nils entgegen mit dem Stabe, der sich in eine Schlange verwandelt hat, in der Hand,
Wenn du dich aber weigerst, es ziehen zu lassen, so werde ich über dein ganzes Land eine Froschplage bringen.
Hierauf befahl Jahwe Mose: Tritt morgen früh vor den Pharao, wenn er ans Wasser geht, und sprich zu ihm: So gebietet Jahwe: Laß mein Volk ziehen, damit es mich verehre!
Denn wenn du mein Volk nicht ziehen lässest, so will ich über dich, deine Höflinge, deine Unterthanen und deine Paläste Hundsfliegen kommen lassen; die Wohnungen der Ägypter sollen voll von Hundsfliegen sein, ja selbst der Boden, auf dem sie stehen.
Mose sprach: Das taugt nicht, daß wir also tun; denn wir würden der Ägypter Greuel opfern unserm Gott, dem HERRN; siehe, wenn wir denn der Ägypter Greuel vor ihren Augen opferten, würden sie uns nicht steinigen?
Mose sprach: Siehe, wenn ich hinaus von dir komme so will ich den HERRN bitten, daß dies Ungeziefer von Pharao und seinen Knechten und von seinem Volk genommen werde, morgen des Tages; allein täusche mich nicht mehr, daß du das Volk nicht lassest, dem HERRN zu opfern.
Denn wenn du dich weigerst, sie ziehen zu lassen, und sie noch ferner zurückhältst,
Mose sprach zu ihm: Wenn ich zur Stadt hinaus komme, will ich meine Hände ausbreiten gegen den HERRN, so wird der Donner aufhören, und kein Hagel mehr sein, auf daß du inne werdest, daß die Erde des HERRN sei.
Denn wenn du dich weigerst, mein Volk ziehen zu lassen, so will ich morgen Heuschrecken in dein Land einfallen lassen,
Da erwiderte er ihnen: Nun wohl! Jahwe sei mit euch, wenn ich euch mit eueren kleinen Kindern zusammen ziehen lasse; wahrlich, ihr habt Böses im Sinne.
Und der Pharao sprach zu ihm: Fort mit dir! Hüte dich, mir nochmals unter die Augen zu kommen; denn wenn du mir unter die Augen kommst, mußt du sterben.
Hierauf sprach Jahwe zu Mose: Noch eine einzige Plage will ich über den Pharao und die Ägypter ergehen lassen; dann wird er euch von hier wegziehen lassen. Wenn er euch gänzlich entläßt, wird er euch sogar gewaltsam von hier wegtreiben.
Wenn aber die Familie zu klein ist für ein Lamm, so soll er mit seinem Nachbar, der seinem Hause zunächst wohnt, je nach dem Betrage der Seelenzahl eines anschaffen; für so viele, als es aufzuzehren vermögen, sollt ihr ein Lamm rechnen.
Und das Blut soll euer Zeichen sein an den Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, vor euch übergehe, und euch nicht die Plage widerfahre, die euch verderbe, wenn ich Ägyptenland schlage.
Denn der, HERR wird umhergehen und die Ägypter plagen. Und wenn er das Blut sehen wird an der Überschwelle und an den zween Pfosten, wird er vor der Tür übergehen und den Verderber nicht in eure Häuser kommen lassen zu plagen.
Und wenn ihr ins Land kommet, das euch der HERR geben wird, wie er geredet hat, so haltet diesen Dienst.
Und wenn eure Kinder werden zu euch sagen: Was habt ihr da für einen Dienst?
Jeder um Geld erkaufte Sklave aber darf dann mitessen, wenn man ihn beschnitten hat.
Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.
Wenn dich nun der HERR bringen wird in das Land der Kanaaniter, Hethiter, Amoriter, Heviter und Jebusiter, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben, ein Land, da Milch und Honig innen fleußt, so sollst du diesen Dienst halten in diesem Mond.
Wenn dich nun der HERR ins Land der Kanaaniter gebracht hat, wie er dir und deinen Vätern geschworen hat, und dir's gegeben,
Und wenn dich heute oder morgen dein Kind wird fragen: Was ist das? sollst du ihm sagen: Der HERR hat uns mit mächtiger Hand aus Ägypten, von dem Diensthause, geführet.
Da nun Pharao das Volk gelassen hatte, führete sie Gott nicht auf die Straße durch der Philister Land, die am nächsten war; denn Gott gedachte, es möchte das Volk gereuen, wenn sie den Streit sahen, und wieder nach Ägypten umkehren.
Mose aber nahm die Gebeine Josephs mit; denn dieser hatte die Söhne Israels mit schwerem Eide verpflichtet: Wenn Gott sich dereinst eurer annehmen wird, müßt ihr meine Gebeine von hier mit euch nehmen.
Und die Ägypter sollen's inne werden, daß ich der HERR bin, wenn ich Ehre eingelegt habe an Pharao und an seinen Wagen und Reitern.
und mit deiner gewaltigen Majestät schlägst du deine Gegner zu Boden. Wenn du deinen Grimm loslässest, verzehrt er sie wie Strohhalme.
indem er sprach: Wenn du den Worten Jahwes, deines Gottes, treulich gehorchst und thust, was vor seinen Augen recht ist, und seinen Befehlen Folge leistest und alle seine Satzungen beobachtest, so werde ich keines der Leiden, von denen ich die Ägypter befallen ließ, dich befallen lassen, sondern ich, Jahwe, werde dein Arzt sein.
Wenn sie dann aber am sechsten Tage zubereiten, was sie heimbringen, so wird es doppelt so viel sein, als was sie sonst alltäglich einsammeln.
Sie sammelten aber desselben alle Morgen, soviel ein jeglicher für sich essen mochte. Wenn aber die Sonne heiß schien, zerschmolz es.
Und dieweil Mose seine Hände emporhielt, siegte Israel; wenn er aber seine Hände niederließ, siegte Amalek.
Wenn sie eine Rechtssache haben, kommen sie zu mir, damit ich entscheide, wer von beiden Recht hat, und verkündige die Rechtssprüche und Entscheide Gottes.
Wenn du dies so anordnest, und Gott es dir befiehlt, so wirst du es aushalten können, und alle diese Leute werden befriedigt zu ihrer Behausung zurückkehren.
Wenn ihr nun auf mich hören und die von mir festgesetzten Ordnungen beobachten wollt, so sollt ihr unter allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn mir gehört die ganze Erde.
Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, ich will zu dir kommen in einer dicken Wolke, auf daß dies Volk es höre, wenn ich mit dir rede, und glaube dir ewiglich. Und Mose verkündigte dem HERRN die Rede des Volks.
Keine Hand soll ihn anrühren, sondern er soll gesteinigt oder mit Geschoß erschossen werden; es sei ein Tier oder Mensch, so soll er nicht leben. Wenn es aber lange tönen wird, dann sollen sie an den Berg gehen.
Wenn du mir aber einen Altar aus Steinen errichtest, so darfst du ihn nicht aus behauenen Steinen aufbauen, denn wenn du sie mit eisernen Werkzeugen bearbeitest, entweihst du sie.
Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Wenn er allein eingetreten ist, so soll er auch allein entlassen werden; wenn er ein Weib gehabt hat, so soll auch sein Weib mit ihm zugleich entlassen werden.
Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.
Wenn jedoch der Sklave erklären sollte: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb und mag nicht frei werden,
Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.
Wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, so soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln.
Wenn er sich eine andere nimmt, darf er jener nichts von dem abbrechen, was sie an Fleischnahrung, Kleidung und Beiwohnung zu beanspruchen hat.
Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei werden.
Wenn er es aber nicht vorsätzlich gethan, sondern Gott es durch ihn so gefügt hat, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er flüchten kann.
Wenn aber einer gegen den anderen eine offenbare Frevelthat begeht, indem er ihn auf hinterlistige Weise totschlägt, so sollst du ihn sogar von meinem Altare wegholen, damit er hingerichtet werde.
Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen.
Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.
Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.
Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.
Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm ein Lösegeld auferlegt wird, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.
Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.
Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,
Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Wenn es aber bekannt war, daß das Rind schon längst stößig war, und sein Besitzer es nicht sorgfältig gehütet hat, soll er als Ersatz für jenes Rind ein Rind hergeben, das tote aber soll ihm zufallen.
Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.
Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
2a Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat, so erwächst für ihn Blutschuld. 2b er muß Ersatz leisten, und wenn er nicht hat, soll er als Entgelt für seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden.
Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.
Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.
Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,
so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten.
Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.
Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist, und er es zum Beweise beibringen kann, braucht er für das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten.
Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist, braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er aber ein Löhner, so kommt es auf seinen Lohn.
Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte, sie ihm zur Frau zu geben, so soll er so viel Silber darwägen, als das Kaufgeld für Jungfrauen beträgt.
Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.
Denn wenn du sie bedrückst, und sie dann um Hilfe zu mir schreit, so werde ich ihren Hilferuf sicher erhören
Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.
Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.
Denn sein Mantel ist ja seine einzige Körperdecke; womit könnte er sich sonst auf seinem Lager zudecken? Wenn er mich aber um Hilfe anruft, so will ich ihn erhören; denn ich bin barmherzig.
Du sollst nicht die Partei des Angesehenen ergreifen, wenn er eine Rechtssache hat.
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