'Ein' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 23:10
- 2.1 Mose 23:15-1 Mose 40:20
- 3.1 Mose 40:21-2 Mose 12:11
- 4.2 Mose 12:14-2 Mose 26:24
- 5.2 Mose 26:33-3 Mose 1:10
- 6.3 Mose 1:13-3 Mose 13:10
- 7.3 Mose 13:11-3 Mose 22:28
- 8.3 Mose 22:29-4 Mose 6:4
- 9.4 Mose 6:5-4 Mose 18:6
- 10.4 Mose 18:7-5 Mose 1:14
- 11.5 Mose 1:21-5 Mose 19:11
- 12.5 Mose 19:15-Josua 3:10
- 13.Josua 3:13-Richter 9:28
- 14.Richter 9:36-Ruth 4:15
- 15.Ruth 4:17-1 Samuel 17:29
- 16.1 Samuel 17:33-2 Samuel 8:2
- 17.2 Samuel 8:6-2 Samuel 23:11
- 18.2 Samuel 23:12-1 Könige 15:16
- 19.1 Könige 15:17-2 Könige 10:12
- 20.2 Könige 10:19-1 Chronik 20:5
- 21.1 Chronik 20:6-2 Chronik 20:28
- 22.2 Chronik 20:29-Nehemia 6:11
- 23.Nehemia 6:13-Hiob 8:11
- 24.Hiob 8:14-Hiob 31:40
- 25.Hiob 32:13-Psalmen 24:1
- 26.Psalmen 24:8-Psalmen 55:13
- 27.Psalmen 56:1-Psalmen 89:9
- 28.Psalmen 89:19-Psalmen 131:1
- 29.Psalmen 131:2-Sprüche 13:14
- 30.Sprüche 13:15-Sprüche 21:9
- 31.Sprüche 21:12-Sprüche 29:15
- 32.Sprüche 29:19-Hohelied 5:14
- 33.Hohelied 5:16-Jesaja 21:8
- 34.Jesaja 22:5-Jesaja 40:10
- 35.Jesaja 40:11-Jesaja 62:5
- 36.Jesaja 62:10-Jeremia 14:8
- 37.Jeremia 14:9-Jeremia 35:15
- 38.Jeremia 36:2-Klagelieder 1:12
- 39.Klagelieder 1:13-Hesekiel 12:5
- 40.Hesekiel 12:7-Hesekiel 28:12
- 41.Hesekiel 28:14-Hesekiel 46:6
- 42.Hesekiel 46:7-Daniel 10:18
- 43.Daniel 11:3-Amos 5:19
- 44.Amos 5:22-Sacharja 2:9
- 45.Sacharja 3:2-Matthäus 11:7
- 46.Matthäus 11:9-Matthäus 27:57
- 47.Matthäus 28:2-Markus 15:33
- 48.Markus 15:36-Lukas 10:31
- 49.Lukas 10:32-Lukas 22:59
- 50.Lukas 23:2-Johannes 13:26
- 51.Johannes 13:34-Apostelgeschichte 12:9
- 52.Apostelgeschichte 12:22-Römer 1:14
- 53.Römer 1:21-1 Korinther 11:21
- 54.1 Korinther 11:30-Philipper 3:5
- 55.Philipper 3:6-Hebräer 8:3
- 56.Hebräer 8:6-1 Johannes 4:2
- 57.1 Johannes 4:3-Offenbarung 21:20
- 58.Offenbarung 21:21-Offenbarung 22:16
so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
Wenn sich an der Haut jemandes ein Geschwür bildet und wieder heilt,
dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
Oder wenn sich an der Haut jemandes eine Brandwunde befindet, und das in der Brandwunde wachsende Fleisch sich als ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck erzeigt,
und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
Ist's aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals.
Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,
und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.
und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
Wenn jemandes Haupt kahl wird, so ist er ein Hinter-Glatzkopf: ein solcher ist rein.
Und wenn sein Haupt auf der Vorderseite kahl wird, so ist er ein Vorder-Glatzkopf: ein solcher ist rein.
Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,
ein solcher ist aussätzig. Er ist unrein; der Priester soll ihn ohne weiteres für unrein erklären: er hat das Übel auf seinem Haupte.
Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
Und wenn der Priester die betroffene Stelle besichtigt hat, so schließe er das vom Ausschlage betroffene sieben Tage ein.
Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.
Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.
so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.
Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl
und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer;
ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN.
Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.
und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.
Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HERRN über dem Fluß ihrer Unreinigkeit.
und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
Und soll das Los werfen über die zween Böcke, ein Los dem HERRN und das andere dem ledigen Bock.
Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oder fremd unter euch.
Darum soll's euch der größte Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib demütigen. Ein ewig Recht sei das!
Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.
Das soll euch ein ewiges Recht sein, daß ihr die Kinder Israel versöhnet von allen ihren Sünden im Jahr einmal Und Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte.
Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege schlachtet im Lager oder der sie schlachtet außerhalb des Lagers
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,
und mitnichten ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie huren. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel, oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, der ein Opfer oder Brandopfer tut,
und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel, oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk rotten.
Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling unter euch, der ein Tier oder Vogel fähet auf der Jagd, das man isset, der soll desselben Blut vergießen und mit Erde zuscharren.
Und welche SeeLE ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
Du sollst deines Weibes samt ihrer Tochter Scham nicht blößen, noch ihres Sohns Tochter oder Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu blößen; denn es ist ihre nächste Blutsfreundin, und ist ein Laster.
Auch darfst du nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen und so Feindschaft erregen, indem du ihre Scham entblößest neben ihr, bei ihren Lebzeiten.
Du sollst nicht bei Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel.
Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreiniget werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.
Ein jeglicher fürchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine Feiertage; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Und wenn ihr dem HERRN wollt ein Dankopfer tun, so sollt ihr es opfern, daß es ihm gefallen könnte.
Wird aber jemand am dritten Tage davon essen, so ist er ein Greuel und wird nicht angenehm sein.
Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nicht ein Hindernis in den Weg legen, sondern sollst dich vor deinem Gotte fürchten; ich bin Jahwe.
Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein, ein Preisopfer dem HERRN;
Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.
Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.
Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnet, seines Samens dem Molech gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.
Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.
Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößet ihre Scham und decket ihren Brunnen auf, und sie entblößet den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk gerottet werden.
Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen.
Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,
Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben, man soll sie steinigen. Ihr Blut sei auf ihnen!
Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks verunreinigen,
Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deines Samens in euren Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot seines Gottes opfere.
Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten. Er sei blind, lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Gliede,
oder habe ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm
oder höckericht ist, oder ein Fell auf dem Auge hat, oder scheel ist, oder grindicht, oder schäbicht, oder der gebrochen ist.
Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.
und welcher irgend ein Gewürm anrühret, das ihm unrein ist, oder einen Menschen, der ihm unrein ist, und alles, was ihn verunreiniget:
wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
Ein Aas, und was von wilden Tieren zerrissen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde denn ich bin der HERR.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei irgend ihr Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei,
das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein.
Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,
noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
Es sei ein Ochse oder Lamm, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.
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- 1.1 Mose 1:6-1 Mose 23:10
- 2.1 Mose 23:15-1 Mose 40:20
- 3.1 Mose 40:21-2 Mose 12:11
- 4.2 Mose 12:14-2 Mose 26:24
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- 6.3 Mose 1:13-3 Mose 13:10
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- 8.3 Mose 22:29-4 Mose 6:4
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- 11.5 Mose 1:21-5 Mose 19:11
- 12.5 Mose 19:15-Josua 3:10
- 13.Josua 3:13-Richter 9:28
- 14.Richter 9:36-Ruth 4:15
- 15.Ruth 4:17-1 Samuel 17:29
- 16.1 Samuel 17:33-2 Samuel 8:2
- 17.2 Samuel 8:6-2 Samuel 23:11
- 18.2 Samuel 23:12-1 Könige 15:16
- 19.1 Könige 15:17-2 Könige 10:12
- 20.2 Könige 10:19-1 Chronik 20:5
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- 22.2 Chronik 20:29-Nehemia 6:11
- 23.Nehemia 6:13-Hiob 8:11
- 24.Hiob 8:14-Hiob 31:40
- 25.Hiob 32:13-Psalmen 24:1
- 26.Psalmen 24:8-Psalmen 55:13
- 27.Psalmen 56:1-Psalmen 89:9
- 28.Psalmen 89:19-Psalmen 131:1
- 29.Psalmen 131:2-Sprüche 13:14
- 30.Sprüche 13:15-Sprüche 21:9
- 31.Sprüche 21:12-Sprüche 29:15
- 32.Sprüche 29:19-Hohelied 5:14
- 33.Hohelied 5:16-Jesaja 21:8
- 34.Jesaja 22:5-Jesaja 40:10
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