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'Und' in der Bibel

Und es soll Aaron und seinen Söhnen zufallen, daß sie es verzehren an heiliger Stätte; denn es gehört ihm als ein Hochheiliges unter den Feueropfern, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechts.

Und der Sohn einer Israelitin - er stammte aber von einem ägyptischen Manne - ging aus mitten unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann.

Da lästerte der Sohn der Israelitin den heiligen Namen und fluchte; da brachten sie ihn zu Mose (seine Mutter aber hieß Selomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan).

Und sie legten ihn in Gewahrsam, bis ihnen Weisung zukäme auf Grund eines Ausspruchs Jahwes.

Und Jahwe redete mit Mose also:

Laß den Flucher hinaus vor das Lager führen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände auf daß Haupt aufstemmen, und sodann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.

Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden.

Und wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen - Leben um Leben.

Und Mose redete mit den Israeliten; da führten sie den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. Und die Israeliten thaten, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

Und Jahwe redete mit Mose auf dem Berge Sinai also:

Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, so soll das Land Jahwe eine Ruhezeit halten.

Sechs Jahre hindurch magst du dein Feld besäen und sechs Jahre hindurch deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einheimsen.

den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.

Was das Land in der Ruhezeit freiwillig trägt, soll euch zur Nahrung dienen - dir, deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie deinem Lohnarbeiter und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen.

und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.

Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.

Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.

Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt.

Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt.

Und falls ihr sprächet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre, wenn wir nicht säen und uns keine Früchte einsammeln dürfen?

Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.

Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.

Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.

Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.

Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.

Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.

Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.

Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.

Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen.

Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst: Von den Völkern, die euch rings umgeben, - von denen mögt ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen.

und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum seien, und mögt sie so dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen.

Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,

Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

Wenn ihr nach meinen Satzungen wandeln und meine Gebote beobachten und nach ihnen thun wollt,

so will ich euch jedesmal zur rechten Zeit Regen senden, daß der Boden seinen Ertrag gebe, und die Bäume auf dem Feld ihre Früchte tragen;

da soll sich bei euch die Dreschzeit bis zur Weinlese hinziehen und die Weinlese bis zur Saatzeit, daß ihr Brot in Fülle zu essen habt und sicher in eurem Lande wohnt.

Und ich will machen, daß Friede im Lande herrscht, das ihr euch niederlegen könnt, ohne daß euch jemand aufschreckt; die reißenden Tiere will ich wegschaffen aus dem Land, und kein Schwert soll in euer Land eindringen.

Fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen, und hundert von euch sollen zehntausend in die Flucht schlagen, so daß eure Feinde auf der Flucht vor euch dem Schwerte verfallen.

Und ihr werdet abgelagertes altes Getreide zu essen haben und das alte hinausschaffen müssen, um das neue unterzubringen.

Und ich werde meinen Wohnsitz unter euch aufschlagen und keinen Widerwillen gegen euch hegen,

Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, damit ihr nicht länger ihre Sklaven wäret; ich zerbrach die Stangen eures Jochs und ließ euch aufrecht einhergehn.

Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht durchaus nach diesen Geboten handelt,

wenn ihr meine Satzungen verachtet und gegen meine Rechte Widerwillen hegt, so daß ihr nicht durchaus nach meinen Geboten handelt und so den Bund mit mir brecht,

so will auch ich demgemäß mit euch verfahren und will Schreckliches über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die die Augen erlöschen und das Leben schwinden machen. Da sollt ihr dann vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden es verzehren.

Und ich werde mein Angesicht wider euch kehren, daß ihr geschlagen werdet und fliehen müßt vor euren Feinden; und eure Hasser werden euch unterjochen, und ihr werdet fliehen, auch wenn euch niemand verfolgt.

Und wenn ihr mir auch dann noch ungehorsam seid, so will ich euch noch siebenmal härter züchtigen um eurer Sünden willen

und will euren frechen Stolz brechen und will machen, daß der Himmel über euch wie Eisen und euer Boden wie Erz ist.

Da werdet ihr euch dann nutzlos abquälen: der Boden wird euch keinen Ertrag geben, und die Bäume im Lande werden keine Früchte tragen.

Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch weiter schlagen siebenmal, wie es eure Sünden verdienen.

Da werde ich die wilden Tiere gegen euch entsenden, daß Sie euch eurer Kinder berauben und euer Vieh würgen und eure Zahl mindern, so daß eure Straßen veröden.

Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir warnen laßt, sondern mir zuwiderhandelt,

so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch meinerseits schlagen siebenmal um eurer Sünden willen

und will ein Schwert über euch kommen lassen, das Rache nehmen soll für den Bundesbruch. Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückziehen werdet, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden.

Wenn ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, so werden dann zehn Weiber in einem Backtopfe Brot für euch backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen, und ihr werdet essen, aber nicht satt werden.

Und wenn ihr mir trotzdem ungehorsam seid und mir zuwiderhandelt,

so will dann auch ich im Grimm euch zuwiderhandeln und euch züchtigen siebenmal um eurer Sünden willen.

Und ihr sollt das Fleisch eurer Söhne verzehren und das Fleisch eurer Töchter sollt ihr verzehren.

Und ich will eure Opferhöhen verwüsten und eure Sonnensäulen zerstören und will eure Leichen auf die Leichen eurer Götzen werfen und werde Abscheu vor euch empfinden.

Eure Städte will ich zu Trümmerhaufen machen und eure Heiligtümer verwüsten und will nicht riechen den lieblichen Geruch eurer Opfer.

Euch aber will ich verstreuen unter den Völkern und will hinter euch her das Schwert zücken; und euer Land soll zur Wüste und eure Städte sollen zu Trümmerhaufen werden.

Da wird dann das Land seine Ruhezeiten ersetzt bekommen die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, während ihr im Land eurer Feinde seid; da wird dann das Land Ruhe haben und seine Ruhezeiten abtragen.

Und die von euch übrig sein werden, die will ich gänzlich verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, daß sie das Rauschen eines verwehten Blattes in die Flucht jagen soll, daß sie fliehen sollen, wie man vor dem Schwerte flieht, und hinstürzen, obschon sie niemand verfolgt.

Und sie sollen übereinander fallen, wie auf der Flucht vor dem Schwert, obschon sie niemand verfolgt; und ihr sollt nicht Stand halten können vor euren Feinden.

Und ihr sollt unter den Heiden zu Grunde gehen, und das Land eurer Feinde soll euch verzehren.

Und die von euch übrig sein werden, sollen infolge ihrer Sündenschuld in den Ländern eurer Feinde dahinsiechen; überdies auch infolge der Verschuldungen ihrer Väter sollen sie dahinsiechen, wie diese.

Wenn Sie dann ihre Sündenschuld und die Schuld ihrer Väter bekennen - die Untreue, die sie gegen mich begangen haben, und wie sie mir zuwidergehandelt haben,

daher auch ich ihnen zuwiderhandelte und sie in das Land ihrer Feinde verbrachte, - ja, wenn sich dann ihr unbeschnittenes Herz beugt, und Sie alsdann ihre Sündenschuld büßen,

so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und auch meines Bundes mit Isaak, sowie meines Bundes mit Abraham will ich gedenken und des Landes will ich gedenken.

Es muß aber das Land von ihnen verlassen werden und seine Ruhezeiten ersetzt bekommen, während es wüste liegt nach ihrer Entfernung; sie selbst aber müssen ihre Sündenschuld büßen, dieweil Sie meine Rechte verworfen und gegen meine Satzungen Widerwillen gehegt haben.

Aber selbst dann, wenn sie im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und verabscheue ich sie nicht, daß ich sie ganz vertilgen und so meinen Bund mit ihnen brechen sollte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.

Und ich will zu ihrem Besten gedenken an den Bund mit den Vorfahren, die ich vor den Augen der Heiden aus Ägypten weggeführt habe, um ihr Gott zu sein - ich, Jahwe!

Das sind die Satzungen und Rechte und Weisungen, die Jahwe auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Israeliten zu Recht bestehen sollten.

Und Jahwe redete mit Mose also:

Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,

Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.

Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.

Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.

Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.

und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.

Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.

Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.

so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.

Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.

Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.

Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.

Und Jahwe redete mit Mose in der Steppe am Sinai, im Offenbarungszelt, am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahre nach ihrem Auszug aus Ägypten, und gebot:

Alles, was kriegstüchtig ist in Israel, von zwanzig Jahren an und darüber, sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron.

Und von jedem Stamme soll euch je einer, und zwar das Oberhaupt der zum Stamme gehörenden Familien, zugesellt sein.

Da ließen Mose und Aaron die genannten Männer, die ihnen namentlich bezeichnet worden waren, zu sich kommen

und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburts-Verzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf,

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