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'Und' in der Bibel

Und wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet so erweitert, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land giebt, dessen Verleihung er deinen Vätern verheißen hat,

sofern du dir die Befolgung aller dieser Gebote, die ich dir heute gebe, angelegen sein lässest, indem du allezeit Jahwe, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst, so sollst du zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,

damit in deinem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht das Blut eines Unschuldigen vergossen werde, und du so mit Blutschuld beladen werdest.

Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,

so sollen die Vorgesetzten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.

so sollen sich die beiden Männer, die den Streit haben, vor Jahwe stellen, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit vorhanden sein werden,

und die Richter sollen sorgfältig untersuchen, und stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge war, daß er Lügen gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

so sollt ihr über ihn als Strafe verhängen, was er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte, und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

Und die Übrigen werden es vernehmen und sich fürchten und nicht wieder solcherlei Böses in deiner Mitte verüben.

Wenn du gegen deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen, sowie ein an Zahl dir überlegenes Kriegsvolk erblickst, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.

Wenn ihr euch nun zum Kampf anschickt, so trete der Priester heran und rede zu dem Volk

und spreche zu ihnen: Höre, Israel! Ihr schickt euch heute an zum Kampfe mit euren Feinden; seid unverzagten Mutes und fürchtet euch nicht, erbebet nicht und erschreckt nicht vor ihnen.

Denn Jahwe, euer Gott, zieht mit euch, um für euch mit euren Feinden zu streiten und euch Sieg zu verleihen.

Dann sollen die Beamten also zu dem Kriegsvolke sprechen: Jedermann unter euch, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat, mag abtreten und heimkehren, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer es einweihe!

Und jedermann, der einen Weinberg gepflanzt und noch nicht zu nutzen angefangen hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkommme, und ein anderer ihn zu nutzen anfange.

Auch wer sich ein Weib verlobt, aber noch nicht heimgeführt hat, trete ab und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkomme, und ein anderer sie heimführe.

Weiter sollen dann die Beamten zu dem Kriegsvolke sprechen: Jeder, der furchtsam und mutlos ist, trete ab und kehre heim, damit er seine Volksgenossen, nicht auch so mutlos mache, wie er ist.

und wenn sie in das gütliche Abkommen einwilligt und dir die Thore öffnet, so soll dir alles in ihr befindliche Volk fronpflichtig und unterthan sein.

und, wenn sie Jahwe, dein Gott, in deine Gewalt gegeben hat, alles, was an Männern darin ist, mit dem Schwerte töten,

dagegen die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt findet, alles in ihr Erbeutete, dir rauben und das von deinen Feinden Erbeutete, das dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat, genießen.

Vielmehr mußt du den Bann an ihnen vollstrecken: an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, wie dir Jahwe, dein Gott, befohlen hat,

damit sie euch nicht lehren, alle ihre Greuel nachzuahmen, die sie ihren Göttern zu Ehren verübt haben, und ihr euch so gegen Jahwe, euren Gott, versündigt.

so sollen deine Vornehmsten und Richter hinausgehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die sich rings um den Erschlagenen befinden.

Dann sollen die Vornehmsten jener Stadt die junge Kuh in ein Thal mit nie versiegendem Wasser hinabführen, wo nicht geackert und nicht gesät wird, und sollen dort im Thale der jungen Kuh das Genick brechen.

Darauf sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten, - denn sie hat Jahwe, dein Gott, erwählt, daß sie ihm dienen und im Namen Jahwes segnen sollen, und nach ihrem Ausspruche wird über jeden Streit und jede Verletzung entschieden, -

und alle Vornehmsten jener Stadt, als die, welche dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen über der jungen Kuh, der im Thale das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen

und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben die Unthat nicht gesehen.

Vergieb, o Jahwe, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege deinem Volke Israel nicht die Verantwortung für unschuldig vergossenes Blut auf! So werden sie von der Blutschuld frei werden,

und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.

Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, und Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt giebt, und du Gefangene unter ihnen machst

und unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt erblickst und von Liebe zu ihr ergriffen wirst, daß du sie dir zum Weibe nehmen willst,

und ihre Gefangenenkleidung ablege. So soll sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauern; und darnach darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.

Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.

Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen er die eine bevorzugt, die andere aber zurücksetzt, und beide ihm Söhne gebären, die bevorzugte wie die zurückgesetzte, und der erstgeborne Sohn von der zurückgesetzten stammt,

Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter nicht hören will und ihnen auch, nachdem sie ihn gezüchtigt haben, nicht gehorcht,

so sollen ihn seine Eltern ergreifen, ihn vor die Vornehmsten seiner Stadt und zwar zum Thore seine Wohnorts hinausführen

und zu den Vornehmsten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist mißraten und widerspenstig, will auf unsere Mahnung nicht hören, ist ein Verschwender und Trunkenbold!

So sollen ihn dann alle Leute aus seiner Stadt zu Tode steinigen, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, und ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.

Wenn einer, der ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, mit dem Tode bestraft wird, und man ihn an einen Baum aufgehängt hat,

so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du hast ihn noch am gleichen Tage zu begraben; denn ein Gehängter ist bei Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume verleiht.

Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.

Ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel; ebenso sollst du mit seinem Kleidungsstücke verfahren und ebenso sollst du mit jedem verlorenen Gegenstande verfahren, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast; du darfst ihm deine Fürsorge nicht vorenthalten.

Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider anziehen; denn jeder, der solches thut, ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.

vielmehr sollst du die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir wohl gehe und du lange lebest.

Du sollst in deinem Weinberge nicht zweierlei pflanzen; sonst ist das Ganze dem Heiligtume verfallen, die Saat, die du angesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.

Du sollst nicht Kleider anziehen, die aus zweierlei Fäden, aus Wolle und Flachs, zusammengewirkt sind.

und ihr schändliche Dinge zur Last legt und sie so in üblen Ruf bringt, indem er behauptet: Ich habe diese Frau heimgeführt, aber bei der Beiwohnung sie nicht als Jungfrau erfunden,

so sollen die Eltern der jungen Person die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Person nehmen und hinaus zum Thore vor die Vornehmsten der Stadt bringen,

und der Vater der jungen Frau soll zu den Vornehmsten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zur Frau gegeben, und da er nun Widerwillen gegen sie empfindet,

legt er ihr schändliche Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; hier aber ist der Beweis für die Jungfrauschaft meiner Tochter! und sie sollen zugleich das Betttuch vor den Vornehmsten der Stadt ausbreiten.

Darauf sollen die Vornehmsten jener Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen;

auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.

so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,

so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.

Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.

Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft, sie ergreift und ihr beiwohnt, und sie ertappt werden,

so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.

weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und wider dich aus Pethor in Mesopotamien Bileam, den Sohn Beors, gedungen haben, um dich zu verfluchen.

Du sollst, so lange du lebst, niemals auf ihr Wohlergehen und ihr Glück bedacht sein.

Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen;

und unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben: mit dem sollst du, wenn du dich draußen niederkauern mußt, ein Loch graben und es dann zur Bedeckung deines Unrats wieder zuscharren.

Denn Jahwe, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nicht irgend etwas Widerliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe.

Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig.

Was du einmal ausgesprochen hast, sollst du halten und dementsprechend handeln, wie du Jahwe, deinem Gotte, freiwillig gelobt, und was dein Mund ausgesprochen hat.

Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie aus seinem Hause entläßt, -

dieser zweite Mann aber, weil er ihr gleichfalls abgeneigt wurde, ihr auch einen Scheidebrief geschrieben und eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen hat -, oder wenn der zweite Mann, der sie als sein Weib heimgeführt hat, gestorben ist:

so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.

Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

Sei auf der Hut vor der Plage des Aussatzes, indem du genau alle die Weisungen beobachtest und befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften , die ich ihnen gegeben habe, sollt ihr sorgfältig verfahren.

draußen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.

Und wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen.

Vielmehr sollst du ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; so wirst du vor Jahwe, deinem Gotte, rechtschaffen dastehen.

Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.

Je am gleichen Tage sollst du ihm seinen Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht, denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig darnach; sonst ruft er Jahwe wider dich an, und du bist einer Verfehlung schuldig.

Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst, und daß dich Jahwe, dein Gott, von dort befreite; darum gebiete ich dir, so zu handeln.

Wenn du auf deinem Felde deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll sie zufallen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun deiner Hände segne.

Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen.

Wenn du deinen Weinberg aberntest, sollst du nicht hinterher noch Nachlese halten; es soll, was zurückbleibt, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufaIlen.

Wenn Männer, die einen Streit miteinander haben, vor Gericht treten, und man ihnen das Urteil gesprochen hat, indem man den Unschuldigen frei sprach und den Schuldigen verurteilte,

so soll der Richter, wenn sich herausgestellt hat, daß der Schuldige Prügelstrafe verdient, denselben hinlegen und ihm in seiner Gegenwart eine seiner Schuld entsprechende Anzahl Hiebe geben lassen.

Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll die Gattin des Verstorbenen sich nicht auswärts an einen fremden Mann verheiraten; ihr Schwager soll zu ihr eingehen, daß er sie sich zur Frau nehme und ihr die Schwagerpflicht Ieiste.

Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin hin zum Thore zu den Vornehmsten gehen und sprechen: Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel aufrecht zu erhalten; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.

Daraufhin sollen die Vornehmsten seiner Stadt ihn vorladen und mit ihm reden, und wenn er darauf besteht und erklärt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen!

so soll seine Schwägerin in Gegenwart der Vornehmsten an ihn herantreten, ihm den Schuh von seinem Fuße abziehen, ihm ins Angesicht spucken und anheben und sprechen: So soll es jedem ergehen, der die Familie seines Bruders nicht fortpflanzen will!

Und seine Familie soll fortan in Israel Barfüßerfamilie heißen.

Wenn bei einem Raufhandel zweier Volksgenossen das Weib des einen herzueilt, um ihren Mann aus der Gewalt dessen, der ihn schlägt, zu befreien, und diesen mit ihrer Hand bei den Schamteilen packt,

Du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße haben, ein größeres Epha und ein kleineres.

Volles und richtiges Gewicht sollst du haben, volles und richtiges Hohlmaß sollst du haben, damit du lange lebest in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, verleiht.

wie sie dich ohne irgend welche Furcht vor Gott, als du erschöpft und müde warst, unterwegs überfielen und alle deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten.

Wenn du in das Land gekommen bist, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume verleiht, und du es in Besitz genommen und Wohnung darin gemacht hast,

sollst du einen Teil der Erstlinge von allen Feldfrüchten nehmen, die du von deinem Lande einbringst, das dir Jahwe, dein Gott, verleiht, sie in einen Korb legen und dich an die Stätte begeben, die Jahwe, dein Gott, zum Wohnsitze seines Namens erwählen wird.

Dort tritt dann hin zu dem Priester, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird, und sprich zu ihm: Hiermit bezeuge ich heute Jahwe, deinem Gotte, daß ich in das Land gekommen bin, dessen Verleihung an uns Jahwe unseren Vätern eidlich verheißen hat.

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