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'Und' in der Bibel

Als aber das ganze Volk die Donnerschläge und die Blitze, das Trompetengeschmetter und den rauchenden Berg wahrnahm, da fürchtete sich das Volk und zitterte und blieb in der Ferne stehen.

Und sie sprachen zu Mose: Sprich du mit uns; wir wollen es gern anhören! Gott selbst aber soll lieber nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben.

Mose erwiderte dem Volke: habt keine Angst; denn um euch zu prüfen ist Gott gekommen, und damit Furcht vor ihm euch innewohne, daß ihr nicht sündigt.

Einen Opferaltar aus Erde sollst du mir errichten und darauf deine Brandopfer und Heilsopfer, deine Schafe und Rinder opfern; an jeder Stätte, die ich dazu bestimmen werde, daß man mich daselbst verehre, werde ich zu dir kommen und dich segnen.

Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.

Wenn jedoch der Sklave erklären sollte: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb und mag nicht frei werden,

so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.

Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,

so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen.

Wenn aber Leute einen Raufhandel haben und dabei ein schwangeres Weib stoßen, so daß eine Fehlgeburt erfolgt, ohne daß weiterer Schaden geschieht, so soll der Thäter eine Buße entrichten, wie sie ihm der Ehemann des Weibes auferlegt, und er soll sie bezahlen nach dem Ausspruch von Schiedsrichtern.

Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.

Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.

Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.

Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,

Wenn jemandes Rind das Rind eines andern totstößt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös dafür unter sich teilen; auch das tote sollen sie unter sich teilen.

Wenn es aber bekannt war, daß das Rind schon längst stößig war, und sein Besitzer es nicht sorgfältig gehütet hat, soll er als Ersatz für jenes Rind ein Rind hergeben, das tote aber soll ihm zufallen.

Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;

Wenn der Dieb beim nächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird, so erwächst für den Totschläger keine Blutschuld.

2a Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat, so erwächst für ihn Blutschuld. 2b er muß Ersatz leisten, und wenn er nicht hat, soll er als Entgelt für seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden.

Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.

Wenn Feuer auskommt und das Gestrüpp ergreift, hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfrüchte verbrennen, so muß der, welcher den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.

Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.

Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.

Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,

Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist, und er es zum Beweise beibringen kann, braucht er für das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten.

Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.

Denn wenn du sie bedrückst, und sie dann um Hilfe zu mir schreit, so werde ich ihren Hilferuf sicher erhören

und werde in Zorn geraten und euch durch das Schwert umbringen, so daß eure eigenen Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

Deinen Überfluß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tage sollst du es mir darbringen.

Und ihr sollt mir reine Leute sein. Fleisch aber, das im Freien von wilden Tieren zerrissen worden ist, dürft ihr nicht genießen, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

Du sollst kein falsches Gerücht aussprengen. Biete dem, der eine ungerechte Sache hat, nicht die Hand, für ihn Zeugnis abzulegen und so das Recht zu verdrehen.

Du sollst nicht dem großen Haufen folgen, um Böses zu thun. Bei einer Rechtssache sollst du nicht, der Mehrheit dich anschließend, Aussagen machen und so das Recht beugen.

Halte dich fern von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist, und hilf nicht einen Unschuldigen oder der eine gerechte Sache hat, verurteilen; denn ich spreche keinen frei, der schuldig ist.

im siebenten Jahre aber sollst du es brach liegen lassen und frei geben, so daß die Bedürftigen deines Volks ihre Nahrung holen können, und was sie übrig lassen, mögen die wilden Tiere fressen; ebenso sollst du verfahren mit deinem Weinberg und deinem Ölgarten.

Sechs Tage hindurch magst du deine Arbeit verrichten; am siebenten Tag aber sollst du feiern, damit dein Rind und dein Esel ruhe, und der Sohn deiner Sklavin, sowie der Fremdling einmal aufatme.

Und in Bezug auf alles, was ich euch befohlen habe, nehmt euch wohl in acht! Den Namen anderer Götter erwähnet nicht; er soll dir nicht über die Lippen kommen!

Und das Fest der Kornernte, der Erstlinge deines Landbaus, den du betreibst, und das Fest der Herbstlese um die Wende des Jahres, wenn du die Bodenerzeugnisse einheimsest.

Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werden.

Nimm dich vor ihm in acht und gehorche ihm; sei nicht widerspenstig gegen ihn. Denn er wird euch eure Übertretung nicht verzeihen, denn er ist eine Offenbarung meines Wesens!

Wenn du aber seinen Worten gehorchen und alles thun willst, was ich befehle, so will ich befeinden, die dir feind sind, und bedrängen, die dich bedrängen.

Ja mein Engel soll vor dir einherziehen und dich zu den Amoritern, Hethitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern führen, damit ich sie ausrotte.

Bete ihre Götter nicht an und diene ihnen nicht und ahme ihr Thun nicht nach, sondern zerstöre sie von Grund aus und zerschmettere ihre Malsteine.

Nichts Kinderloses noch Unfruchtbares wird es in deinem Lande geben, und ich werde dich am Leben erhalten bis ins volle Alter.

Einen Gottes-Schrecken werde ich vor dir hersenden und alle die Völker, unter welche du kommen wirst, in Verwirrung bringen und will machen, daß alle deine Feinde vor dir die Flucht ergreifen.

Und ich werde Hornissen vor dir hersenden, damit sie die Heviter, die Kanaaniter und die Hethiter vor dir her vertreiben.

Ich will sie aber nicht im Verlauf eines Jahres vor dir vertreiben, sonst würde das Land zur Wüste werden, und die wilden Tiere würden zu deinem Schaden überhandnehmen.

Und ich will dein Gebiet reichen lassen vom Schilfmeer bis zum Meer der Philister und von der Wüste bis zum Euphrat-Strom; ja ich werde die Landesbewohner in eure Gewalt geben, und du sollst sie vor dir austreiben.

Und zu Mose sprach er: Steige zu Jahwe hinauf, du und Aaron, Nadab und Abihu, sowie siebzig von den Vornehmen der Israeliten, und bringt ihm, ferne stehend, eure Verehrung dar.

Mose aber soll allein näher zu Jahwe herantreten, während sie nicht herantreten dürfen, und das Volk soll nicht mit ihm hinaufsteigen.

Da ging Mose hin und trug dem Volk alle Gebote und alle Rechtssatzungen Jahwes vor; da antwortete das ganze Volk einmütig: Alle die Gebote, die Jahwe gegeben hat, wollen wir halten.

Dann gab er den jungen Männern unter den Israeliten den Auftrag, Jahwe Brandopfer darzubringen und als Heilsopfer junge Stiere zu schlachten.

Sodann nahm Mose die Hälfte des Blutes und goß es in die Opferbecken; die andere Hälfte des Blutes aber sprengte er auf den Altar.

Dann nahm er das Buch mit dem Bundesgesetz und las es dem Volke laut vor. Sie aber sprachen: Alles, was Jahwe befohlen hat, wollen wir halten und befolgen.

Hierauf nahm Mose das Blut und besprengte damit das Volk, indem er sprach: Das ist das Blut des Bundes, den Jahwe mit euch geschlossen hat auf Grund aller jener Gebote.

Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu, sowie siebzig von den Vornehmen der Israeliten hinauf

Da befahl Jahwe Mose: Steige zu mir auf den Berg herauf und verweile daselbst; so will ich dir die Steintafeln mit dem Gesetz und den Geboten geben, die ich aufgeschrieben habe, um sie zu unterweisen.

Und Mose machte sich mit seinem Diener Josua auf; Mose aber stieg auf den Berg Gottes.

Jenen Vornehmen aber befahl er: Wartet hier auf uns, bis wir wieder zu euch kommen; Aaron und Hur sind ja bei euch. Wer eine Rechtssache hat, mag vor sie hintreten.

Und die Herrlichkeit Jahwes thronte auf dem Berge Sinai. Die Wolke aber hüllte ihn sechs Tage lang ein; am siebenten Tage rief er Mose aus der Wolke zu.

Da begab sich Mose in die Wolke hinein und stieg auf den Berg. Hierauf blieb Mose vierzig Tage und vierzig Nächte auf dem Berge.

Und Jahwe redete zu Mose:

In den folgenden Dingen soll die Beisteuer bestehen, die ihr von ihnen erheben sollt: in Gold, Silber und Kupfer;

in rotgefärbten Widderfellen und Seekuhfellen, in Akazienholz,

in Öl für den Leuchter, Spezereien für das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk,

in Schohamsteinen und in Edelsteinen zum Besetzen des Schulterkleids und des Brustschilds.

Genau nach dem Modell der Wohnung und aller ihrer Geräte, das ich dir zeige, sollt ihr es errichten.

Und zwar sollen sie eine Lade von Akazienholz anfertigen, zwei und eine halbe Elle lang, anderthalbe Elle breit und anderthalbe Elle hoch;

die sollst du mit gediegenem Gold überziehen - inwendig und auswendig mußt du sie überziehen - und sollst einen ringsumlaufenden goldenen Kranz an ihr anbringen.

Weiter sollst du für sie vier goldene Ringe gießen und diese an ihren vier Füßen befestigen, und zwar zwei Ringe auf ihrer einen Seite und zwei Ringe auf ihrer anderen Seite.

Sodann sollst du Stangen von Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen;

Sodann sollst du eine Deckplatte aus gediegenem Gold anfertigen, zwei und eine halbe Elle lang und anderthalbe Elle breit.

Und du sollst zwei goldene Kerube anfertigen - in getriebener Arbeit sollst du sie anfertigen - an den beiden Enden der Deckplatte,

und bringe den einen Kerub an dem einen Ende an und den anderen Kerub an dem anderen Ende. An der Deckplatte sollst du die Kerube anbringen, an ihren beiden Enden.

Und dort werde ich mich dir offenbaren und mit dir reden von der Deckplatte aus, von dem Ort zwischen den beiden Keruben, die sich auf der Gesetzeslade befinden, so oft ich dir Befehle an die Israeliten zu übertragen habe.

Sodann sollst du einen Tisch aus Akazienholz anfertigen, zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalbe Elle hoch.

Den sollst du mit gediegenem Gold überziehen und einen ringsumlaufenden goldenen Kranz an ihm anbringen.

Sodann sollst du eine in Handbreite ringsumlaufende Leiste an ihm anbringen und an dieser Leiste wiederum einen ringsumlaufenden goldenen Kranz.

Weiter sollst du vier goldene Ringe für ihn anfertigen und diese Ringe an den vier Ecken seiner vier Füße befestigen.

Die Stangen aber sollst du aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen; mit ihnen soll dann der Tisch getragen werden.

Und du sollst die zu ihm gehörenden Schüsseln und Schalen, sowie die Kannen und Becher, mit denen das Trankopfer gespendet wird, anfertigen; aus gediegenem Golde sollst du sie anfertigen.

Ferner sollst du einen Leuchter von gediegenem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft angefertigt werden, und an ihm sollen sich Blumenkelche - Knollen mit Blüten - befinden.

und zwar jedesmal ein Knollen unter jedem der drei Röhrenpaare an ihm, - der sechs Röhren, die von dem Leuchter ausgehen.

Ihre Knollen und Röhren sollen aus einem Stück mit ihm sein; alles getriebene Arbeit aus einem Stück, von gediegenem Golde.

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